1. Brauche ich für eine private WM-Bar eine Bewilligung?

Es kommt vor allem darauf an, ob Sie die Gäste persönlich einladen oder ob die Bar für alle Interessierten geöffnet sein soll. Im zweiten Fall brauchen Sie wahrscheinlich eine Bewilligung – etwa eine Veranstaltungs- oder Festwirtschaftsbewilligung.

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Heikel wird es bereits, wenn Sie am Arbeitsplatz mit Plakaten für die Bar werben und alle willkommen heissen.

Dasselbe gilt, wenn Sie Eintritt verlangen oder Essen und Getränke verkaufen. Am besten erkundigen Sie sich vorgängig direkt entweder bei der Gewerbepolizei, der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung.

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2. Wann benötige ich die Rechte für eine TV-Übertragung?

Wenn Sie mit Nachbarn, Verwandten oder Freunden die Spiele vor dem Fernseher in der Stube oder im eigenen Garten mitverfolgen, benötigen Sie keine spezielle Lizenz. Das gilt auch, wenn Sie das TV-Signal ab dem Computer über einen Beamer projizieren. Voraussetzung ist, dass Sie den privaten TV-Empfang bei der Serafe angemeldet haben.

Wenn Sie die Spiele hingegen ausserhalb der Privatsphäre zeigen (zum Beispiel an Quartierfesten, Vereinsanlässen oder im Büro), müssen Sie eine Urheberrechtsvergütung entrichten. Das heisst: Sie brauchen eine Suisa-Lizenz. Die ist bereits bezahlt, wenn Sie für den gewerblichen respektive kommerziellen TV-Empfang gemeldet sind – in diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen.

Achtung: Wenn die Diagonale der Bildfläche grösser als drei Meter ist (siehe Frage unten), sind die Lizenzgebühren etwas höher.

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4. Wie muss ich auf die Nachbarn Rücksicht nehmen?

Denken Sie an den Lärmschutz: Informieren Sie frühzeitig die Nachbarn und beachten Sie die Ruhezeiten. Je nach Lärmempfindlichkeit der Nachbarschaft verlegen Sie bei Spielen mit Sendezeit nach 22 Uhr – an dieser WM also die meisten – den Anlass besser ins Hausinnere.

Übrigens: Das Aufstellen von Lautsprechern im Freien braucht – je nach Stadt oder Gemeinde – eine Bewilligung.

5. Später zur Arbeit: Darf ich vom Chef Kulanz erwarten während der WM?

Die WM in den USA, in Kanada und Mexiko ist für Fussballfans in Europa eine Herausforderung. Die frühesten Spiele werden um 18 Uhr Schweizer Zeit angepfiffen. Die Gruppenspiele unserer Nati sind alle auf 21 Uhr angesetzt: am 13. Juni gegen Katar, am 18. Juni gegen Bosnien-Herzegowina und am 24. Juni gegen Kanada. Ein Grossteil der WM-Partien, auch die attraktiven K.-o.-Spiele, werden noch später übertragen.

Das bedeutet für Fans: kurze Nächte. Die Versuchung ist gross, nach dem Schlusspfiff etwas Schlaf nachzuholen, um am nächsten Tag fit zur Arbeit zu erscheinen – einfach etwas später. Darf ich von meinem Chef oder meiner Chefin Verständnis erwarten, dass ich meine Arbeitszeit vorübergehend etwas anders einteile? Die Antwort ist simpel: Das Schweizer Arbeitsrecht kümmert sich nicht um Fussballturniere und ähnliche Grossereignisse. Arbeitgeber müssen zwar die Gesundheit und die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz schützen – auf ihre sportlichen Leidenschaften Rücksicht nehmen müssen sie aber nicht.

Und so ist auch während der WM voller Einsatz im Job geschuldet. Auch Überstunden nach Feierabend sind zumutbar, sofern die betriebliche Dringlichkeit nachgewiesen ist. Und an den üblichen Dresscodes für Angestellte mit Kundenkontakt können auch Xhaka, Yamal, Mbappé und Co. nichts ändern. Der Auftritt mit Fussballtrikot bleibt also – je nach Job – nicht zu empfehlen.

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