Die Suva registriert jährlich 260 Unfälle durch Feuerwerk
Ein Teenager böllert in Chur, die Band von Nicole Bernegger trägt in Basel Gehörschäden davon. Jedes Jahr verletzen Knallkörper Hunderte Ohren dauerhaft. Bald entscheidet das Stimmvolk über das Verbot von privatem Feuerwerk.
Veröffentlicht am 29. Juli 2026 - 13:11 Uhr

Nicht nur Kinder sollten ihre Ohren vor Feuerwerk schützen – viele Unfälle passieren beim Zünden von privatem Feuerwerk.
Es passiert in der Pause im Churer Giacometti-Schulhaus. Ein 15-Jähriger zündet einen Böller. Kurz darauf klagen mehrere Mitschüler über heftige Ohrenschmerzen. Die Quittung folgt Monate später: Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Jugendlichen unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung.
Gleicher Knall, anderer Ort: Am Basler Rheinufer trifft es die Musikerin Nicole Bernegger und ihre Band im Backstagebereich. Ein Irrläufer explodiert direkt neben den Kunstschaffenden. Die Folge: Gehörschäden.
Verletzungen durch Feuerwerk: Dunkelziffer ist hoch
Die Suva registriert jährlich rund 260 Unfälle durch Feuerwerk. In vier von zehn Fällen schädigt der Lärm das Gehör der Betroffenen. Kinder, Jugendliche und nicht Erwerbstätige tauchen in dieser Statistik nicht einmal auf. David Bächinger, Oberarzt am Universitätsspital Zürich, kennt das Problem aus der Praxis. Er stellt zum Nationalfeiertag und zum Jahreswechsel regelmässig Gehörschäden durch Feuerwerk fest.
Häufig unterschätzen Menschen die Gefahr oder stehen zu nah am Feuerwerkskörper. Zudem beeinträchtigt Alkohol die Selbsteinschätzung. Eine wichtige Rolle spielen auch Fehlfunktionen wie Blindgänger sowie illegale Knallkörper.
Ein Knalltrauma schädigt die Haarzellen im Innenohr massiv. Oft resultiert ein Tinnitus oder ein Hörverlust, weil die Haarzellen im Innenohr kaputtgehen. «Feuerwerkskörper können noch aus einer Distanz von mehreren Metern Schalldruckpegel erreichen, die unmittelbar gehörschädigend wirken. Ursächlich sind meistens Schäden an den Haarzellen im Innenohr, die oft nur schwer zu behandeln sind», sagt Bächinger zum Beobachter. Wenn die Symptome nicht nach spätestens zwei Tagen verschwinden, rät der Arzt zu einer Untersuchung.
Bundesrat wollte Böller verbieten
Der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri pflichtet ihm bei. Er weist darauf hin, dass Knalltraumen oft erst später auffallen, die Schäden dann lebenslang bleiben. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung mahnt zur Vorsicht: «Wer Feuerwerk verwendet, trägt Verantwortung – nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch für die Sicherheit des Umfelds», erklärt eine Sprecherin.
Das Thema beschäftigt auch die Bundespolitik. Der Bundesrat wollte reine Böller verbieten lassen, scheiterte damit aber diesen Sommer überraschend im Parlament. Nun liegt der Entscheid beim Stimmvolk. Am 29. November kommt die Feuerwerksinitiative an die Urne. Sie fordert ein Verbot für lautes Privatfeuerwerk. «Wir sind der Meinung, dass das private Abfeuern von Feuerwerk eingeschränkt werden soll und in die Hände von Profis gelegt werden soll», sagt eine Sprecherin des Initiativkomitees.
Absolutes Feuerverbot in vielen Kantonen
Ob Teenager in Chur oder Feiernde in Basel: Die Stimmberechtigten werden letztlich darüber entscheiden, ob sie privatem Feuerwerk Einhalt gebieten – und damit auch solchen Hörverletzungen. Dieses Jahr dürfte sich die Knallerei in Grenzen halten. In vielen Kantonen gilt wegen der Trockenheit absolutes Feuerverbot – damit ist auch das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.
So vermeiden Sie Unfälle mit Feuerwerk
Damit die 1.-August-Feier sicher abläuft, empfiehlt die Beratungsstelle für Brandverhütung folgende Verhaltensregeln:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Feuerwerks – und zwar solange es noch hell ist.
- Tragen Sie Raketen und Co. nicht in Ihren Hosen- oder Jackentaschen.
- Halten Sie kleine Kinder von Feuerwerkskörpern fern. Beaufsichtigen Sie grosse Kinder und lehren Sie sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
- Zünden Sie Feuerwerk nie inmitten von Menschenansammlungen.
- Achten Sie auf genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Feldern und Wald.
- Basteln Sie keine Eigenkreationen. Öffnen Sie Feuerwerkskörper nie.
- Starten Sie Raketen nur von fest verankerten Abschussstäben oder aus Abschussrohren. Stecken Sie den Raketenstab nie in die Erde, halten Sie ihn nie in der Hand.
- Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerk.
- Nähern Sie sich Blindgängern erst nach etwa 15 Minuten. Versuchen Sie nicht, sie nochmals zu entzünden.
- Bringen Sie defekte Feuerwerkskörper dem Verkäufer zurück. Sie gehören nicht in den Abfall.
- Schützen Sie Ihr Haus: Schliessen Sie Türen, Fenster und Dachluken, ziehen Sie Sonnenstoren ein.
- Halten Sie immer einen Eimer Wasser bereit, um Feuer schnell zu löschen oder Verbrennungen zu kühlen.
- Lagern Sie das Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort.
- Nehmen Sie Rücksicht auf ältere Menschen und Familien mit Kleinkindern.
- Suva: Statistik zu Unfällen durch Feuerwerk
- Universitätsspital Zürich: ärztliche Praxis und Einschätzung zu Gehörschäden
- Kantonsarzt Zug: medizinische Einschätzung zu Knalltraumen
- Schweizer Parlament: Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
- SDA-Meldung: Nationalrat versenkt nationales Böllerverbot im letzten Moment
- SDA-Meldung: Unterschiedlicher Umgang mit der Feuergefahr in der Schweiz




