«Eine Impfpflicht ist nur dann ethisch vertretbar, wenn ...»
Wer sich nicht impft, soll zahlen: St. Gallen plant drakonische Bussen. Ethiker Jürg Streuli erklärt im Interview, wann ein Impfobligatorium rechtlich und moralisch zulässig ist.

Veröffentlicht am 15. Januar 2026 - 17:14 Uhr

Ein Impfobligatorium müsse «das letzte Mittel» sein, sagt Medizinethiker Jürg Streuli.
In St. Gallen wird über ein Impfobligatorium diskutiert. Grund: Das neue Gesundheitsgesetz, dessen Vernehmlassung am 16. Januar 2026 endet, will der Regierung die Möglichkeit geben, Impfungen für obligatorisch zu erklären. Wer sich nicht daran hält, soll mit einer Busse von bis zu 20’000 Franken belegt werden können.
Dabei drängt sich die Frage auf: Wie lässt sich ein solcher staatlicher Eingriff moralisch rechtfertigen? Der Ethiker Jürg Streuli erklärt im Interview, welche strengen Bedingungen erfüllt sein müssen. Eine solche Massnahme sei nur dann ethisch vertretbar, wenn sie nachweislich «das letzte Mittel» darstellt.
Was unterscheidet ein Impfobligatorium von einem Impfzwang?
Ein Impfobligatorium verpflichtet rechtlich zur Impfung und zieht Konsequenzen bei Verweigerung nach sich, ohne jedoch jemanden körperlich zur Impfung zu zwingen. Ein Impfzwang hingegen bedeutet, dass eine Impfung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person unter körperlichem Zwang erfolgt. Während ein Impfobligatorium unter strengen Voraussetzungen ethisch vertretbar sein kann, ist ein Impfzwang ethisch ausgeschlossen.
Welche Bedingungen müssen für ein Impfobligatorium erfüllt sein?
Ein Impfobligatorium ist nur dann ethisch vertretbar, wenn mehrere Kriterien gleichzeitig erfüllt sind. Erstens muss eine ernsthafte, konkrete Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen. Hypothetische Risiken reichen nicht aus – es braucht eine klare Bedrohung für viele Menschen. Zweitens müssen mildere Mittel ausgeschöpft oder nachweislich unzureichend sein. Solange Aufklärung, freiwillige Impfungen und gezielte Schutzmassnahmen nicht umfassend genutzt wurden, bleibt ein Obligatorium unethisch. Drittens muss die Impfung nachweislich wirksam und sicher sein. Der Nutzen – vor allem zum Schutz anderer – muss überzeugend belegt und transparent kommuniziert werden.
Wie bleibt ein Impfobligatorium ethisch vertretbar, ohne das Vertrauen der Bürger zu gefährden?
Ein Impfobligatorium muss zeitlich klar begrenzt sein. Dauerhafte Eingriffe in die Selbstbestimmung untergraben das Vertrauen und widersprechen dem Prinzip der minimalen Intervention. Zudem muss die Massnahme verhältnismässig sein: Der Nutzen für die Gemeinschaft muss den Eingriff in die individuelle Freiheit rechtfertigen. Schliesslich erfordert ein Impfobligatorium besondere ethische Sensibilität, da Nutzen, Nebenwirkungen, wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie und staatliche Vorgaben komplex ineinandergreifen.
Jürg C. Streuli ist Medizinethiker, Palliativmediziner und Kinderarzt. Er arbeitet als Leitender Arzt des Pädiatrischen Advanced Care Teams am Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen und als Research Fellow am Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte (IBME) der Universität Zürich sowie als Dozent im In- und Ausland.
Wie sollte der Staat mit Ängsten und Kritik umgehen, um eine Radikalisierung der Debatte zu vermeiden?
Unsicherheiten müssen offen angesprochen und Interessen klar benannt werden. Ohne Transparenz entsteht schnell der Eindruck von Manipulation oder Kontrolle. Besonders bei geringem Vertrauen in staatliche Institutionen und die biomedizinische Forschung wächst so der Raum für Ängste, die der Staat ernst nehmen muss.
Verletzt ein Impfobligatorium nicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit?
Ein Impfobligatorium schränkt das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein, ist aber nicht automatisch unethisch. Entscheidend ist, dass die Selbstbestimmung nicht aufgehoben, sondern begrenzt wird: Niemand wird körperlich gezwungen, aber die Entscheidung hat rechtliche oder soziale Konsequenzen. Ein Mindestmass an Selbstbestimmung und Schutz bleibt gewahrt.
Wann darf die Freiheit ungeimpfter Personen eingeschränkt werden?
Die Freiheit ungeimpfter Personen endet dort, wo sie andere ernsthaft gefährdet – vor allem verletzliche Gruppen, die sich nicht anders schützen können. Damit ein Impfobligatorium ethisch vertretbar ist, müssen jedoch alle genannten Voraussetzungen – Transparenz, Sorgfalt, Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit und zeitliche Begrenzung – erfüllt sein. Die Debatte über mögliche Freiheitseinschränkungen zugunsten besonders verletzlicher Gruppen sollte als Chance für einen offenen, demokratischen Austausch ohne Polemik und ohne Hast genutzt werden.
Was halten Sie von einer Impfpflicht? Finden Sie Bussen von bis zu 20’000 Franken gerechtfertigt? Teilen Sie Ihre Meinung in der Kommentarspalte.




