Seit Wochen verunsichern Rückrufe von Babymilchprodukten Eltern. Der Grund ist das Gift Cereulid, das im Öl eines Lieferanten aus China gefunden wurde. Experten sagen, das Toxin sei normalerweise nicht lebensbedrohlich, könne aber zu Erbrechen und Durchfall führen.

Doch weder die Schweiz noch die EU haben verbindliche Höchstwerte für Cereulid. Babymilchhersteller entscheiden daher selbst, ab welchen Werten sie ein Produkt als nicht mehr verkehrsfähig einstufen und einen Rückruf verkünden.

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Auf der Schweizer Website von Aptamil hiess es bis am Donnerstag, dass die hierzulande verkauften Produkte nicht betroffen seien.

Nestlé geriet bereits vor einigen Wochen in die Kritik, zu langsam und zu intransparent über die Verunreinigung eigener Produkte informiert zu haben. Die NGO Foodwatch warf dem Lebensmittelkonzern vor, der Öffentlichkeit wichtige Informationen wochenlang vorenthalten und damit die Sicherheit der Konsumenten gefährdet zu haben.

Ähnliches hielt die Stiftung für Konsumentenschutz diese Woche dem Babymilchhersteller Danone vor, der unter anderem das bekannte Produkt Aptamil verkauft. Das französische Unternehmen zog in verschiedenen Ländern seine Babymilchprodukte zurück, Ende letzter Woche auch in Deutschland und Österreich. Auf der Schweizer Website hiess es jedoch bis am Donnerstag, dass die hierzulande verkauften Produkte nicht betroffen seien.

Danone reagiert nicht auf Fragen

Auf Fragen des Beobachters, weshalb die Situation in der Schweiz anders sei als in Deutschland oder Österreich und ob der Konzern einfach unterschiedliche Cereulid-Werte verwendet, reagierte Danone nicht – trotz mehrfacher Anfrage.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Auslegungen der Herstellerfirmen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor wenigen Tagen im Rahmen einer «Schnellrisikobewertung» eine potenziell bedenkliche Cereulid-Dosis für Säuglinge fest. Diese Werte bilden nun die Grundlage für den Entscheid, ab welcher Cereulid-Menge Säuglingsnahrung zurückgerufen werden muss. 

Die Schweiz stützt sich nun ebenfalls auf die Bewertungen der EFSA, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage. Der Wert sei jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern eine Empfehlung.

Eine Liste von zurückgerufenen Produkten

Dennoch reagierte Danone umgehend. Wie der Nestlé-Konkurrent am Donnerstag verkündete, nimmt er nun auch in der Schweiz bestimmte Chargen aus dem Verkauf. Betroffen sind verschiedene Aptamil-Produkte. Eine vollständige Liste der zurückgerufenen Produkte findet sich auf der Website des BLV.

Chatbot Rechtsberatung

Das BLV betont, dass Säuglingsnahrung bereits bisher – wie alle Lebensmittel – bei Verdacht auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung zurückgerufen und vom Markt entfernt werden musste. Dieser Grundsatz gelte weiterhin, auch wenn nun konkrete Orientierungswerte bestünden.

Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdung sollten die zurückgerufenen Produkte nicht verwendet werden. Das Bundesamt empfiehlt, bei Unsicherheit oder Symptomen im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten die Kinderärztin oder den Kinderarzt zu kontaktieren.