Eine Dentalassistentin arbeitet an der Zahnspange im Mund des Kindes. Doch verrechnet wird dafür der volle Stundenlohn des Zahnarztes von Fr. 439.20. 

Dieser Trick ist zwar illegal. Aber viele Zahnarztpraxen rechnen so ab, wie Meldungen von über einem Dutzend Eltern zeigen. 

Mehrkosten von 2500 Franken

Die Eltern reagierten auf den Beobachter-Artikel, der den Abrechnungstrick bei festsitzenden Zahnspangen aufdeckte. Der Trick wirkt sich aufs Portemonnaie aus: Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte verlangen rund 20 Prozent zu viel für festsitzende Zahnspangen.  

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Korrekturen von festsitzenden Zahnspangen seien im Durchschnitt rund 2500 Franken zu teuer, sagte ein beratender Zahnarzt einer Versicherung dem Beobachter. Das zahlen Eltern oder deren Zahn-Zusatzversicherung.

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Verunsicherte Eltern

Viele Eltern sind verunsichert und wissen nicht, was sie tun sollen. Sie zögern, sich beim Zahnarzt über die überhöhte Rechnung zu beschweren. Lieber würden sie sich gleich einen neuen Zahnarzt für ihr Kind suchen.

Ein Vater schreibt sogar, der Zahnarzt seines Kindes sei bei den letzten drei Spangenbehandlungen nicht mal anwesend gewesen. Trotzdem erhielt er eine ganz normale Rechnung.

Zahnärzte-Gesellschaft warnt ihre Mitglieder

Dass diese Abrechnungspraxis so weit verbreitet ist, erstaunt. Denn sie ist klar illegal, wie die zuständige Medizinaltarif-Kommission bestätigt.

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) reagierte denn auch umgehend auf den Beobachter-Artikel. Sie versandte ihn mit einer Warnung an Tausende Mitglieder.

«Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) verurteilt eine solche Geschäftspraxis, die gegen die Standesordnung verstösst, entschieden», stand in einer internen Mail, die dem Beobachter vorliegt. Gegen fehlbare Mitglieder der SSO könne ein Standesverfahren eröffnet werden. 

Aufruf: Hat Ihr Zahnarzt getrickst? Melden Sie sich bei uns!

Waren Sie mit Ihrem Kind beim Spangenzahnarzt? Hat eine nicht zahnärztliche Assistenz am Mund Ihres Kindes gearbeitet? Dann melden Sie sich bitte beim Beobachter. Wir behandeln alle Angaben streng vertraulich: yves.demuth@beobachter.ch

Warnung vor rechtlichen Schritten der Patienten

Patientinnen oder Patienten könnten «den ordentlichen Rechtsweg einschlagen», wenn sie den Abrechnungstrick entdeckten, schrieb der Berufsverband. Man prüfe Massnahmen, um die Abrechung anders zu gestalten. «Ein Positionspapier ist in Arbeit.»

Die Schweizerische Gesellschaft für Kieferorthopädie reagierte ähnlich auf den Artikel. Der Abrechnungstrick, den der Beobachter beschrieben habe, sei illegal, hiess es in einer internen Mitteilung.

Der Präsident der Fachgesellschaft, Pawel Pazera, sagte auf Anfrage, man wolle die Mitglieder über den Artikel informieren, damit sie nicht gänzlich unvorbereitet seien auf Fragen von Patientinnen und Patienten. Der Tarif sei gewissenhaft und korrekt anzuwenden. 

Quellen
  • Meldungen von Eltern
  • Interne Mail der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft
  • Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Kieferorthopädie