Wer sein Ticket erst wenige Sekunden nach der tatsächlichen Abfahrt eines Zugs oder eines Busses über eine App löst, gilt im öffentlichen Verkehr als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Das kostet im ersten Fall 100 Franken.

Diese sogenannten Sekundenbussen sorgen für Diskussionen. Der Beobachter bekommt immer wieder Meldungen von Kundinnen und Kunden, die sich über mangelnde Kulanz bei Billettkontrollen beschweren. Besonders für Unmut sorgen Fälle, in denen das Ticket nur wenige Sekunden nach der Abfahrt gelöst wurde. Der Konsumentenschutz fordert deshalb seit langem «mehr Augenmass und Kulanz» bei der Kontrolle von digitalen Tickets.

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Rechtsexperte fordert gerichtliche Klärung

Nun kritisiert sogar der ehemalige Leiter des Rechtsdienstes beim Bundesamt für Verkehr, Peter König, die SBB. In einem Gastkommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» schreibt er, dass die heutige Praxis zu wenig zwischen absichtlichem Schwarzfahren und alltäglichen Situationen unterscheide.

Wer gerade noch einen Zug erwischt, sein Handy nicht sofort bedienen kann oder mit technischen Problemen kämpft, werde gleich behandelt wie jemand, der bewusst ohne Ticket fährt. König findet das daneben. Denn: «Solche Passagiere verursachen keinen Einnahmeausfall», wie er schreibt. Und den Aufwand, den sie «verursachen», hätten sich die SBB selber zuzuschreiben: «Wo ein Blick des Kontrollpersonals oft genügen würde, erfolgen das Erfassen der Personalien, das Ausfüllen von Formularen und später die Bearbeitung im Backoffice.» So mit Kundinnen und Kunden umzugehen, könnten sich die Transportunternehmen nur leisten, weil sie eine Monopolstellung haben. 

Die SBB betonen: Ein digitales Ticket muss bei der tatsächlichen Abfahrt gültig sein. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, könne seinen Fall nachträglich vom Servicecenter prüfen lassen. Oder sich an die Ombudsstelle wenden.

Peter König geht das nicht weit genug. «Es wäre an der Zeit, dass eine Gruppe gebüsster ‹Schwarzfahrer› vor Gericht geht.» Die Chancen stünden gut.

Jetzt sind Sie dran!

Der Beobachter sucht nun nach Fällen, die sich für so eine gerichtliche Überprüfung eignen. Sind Sie schon einmal wegen eines Tickets gebüsst worden, das Sie nur wenige Sekunden nach dem Einsteigen oder nach der Abfahrt gelöst haben? Wie hat die Kontrolle reagiert? Hat man Kulanz gezeigt, oder mussten Sie den Zuschlag zahlen? Melden Sie sich per Mail bei uns (redaktion@beobachter.ch) und erzählen Sie uns Ihre Geschichte. Oder teilen Sie Ihre Erfahrungen in der Kommentarspalte.

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