Shopping in München, Mailand oder Strassburg macht nicht nur Spass, das Angebot im Ausland ist oft grösser und erst noch günstiger als zu Hause. Vor allem wenn man die ausländische Mehrwertsteuer (MwSt) zurückverlangt. Doch wann und wie fordert man sie eigentlich zurück? Eine Anleitung in fünf Schritten.
Erst prüft man, welchen Mindesteinkaufsbetrag man im betreffenden Land erreichen muss, um die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern zu können (siehe Tabelle «Nachbarländer: Wie viel zurückzuholen ist»). Für manche Geschäfte gilt allenfalls ein gesonderter Mindesteinkaufsbetrag, um eine Ausfuhrbescheinigung zu erhalten.
Ab 1.1.2020 führt Deutschland für Einkaufstouristen, die nicht aus der EU stammen, eine Bagatellgrenze von 50 Euro ein. Das bedeutet, dass zur Rückforderung der deutschen Mehrwertsteuer nur noch berechtigt ist, wer Waren für mindestens 50 Euro eingekauft hat, die zur Ausfuhr bestimmt sind. Diese Regelung gilt solange, bis ein elektronisches Ausfuhrsystem die deutschen Zollbeamten entlastet, die bis anhin die Ausfuhrscheine manuell bearbeiten müssen.
Man erkundigt sich im Geschäft, ob man steuerfrei einkaufen kann . Nicht alle Läden bieten diese Dienstleistung an - sie sind in unseren Nachbarländern dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ob der steuerfreie Einkauf möglich ist, kann man auch am blau-weissen Logo von Global Blue erkennen, das häufig beim Eingang oder an der Kasse angebracht ist. Nach dem Einkauf lässt man sich an der Kasse oder am Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung oder das Tax-Free-Formular ausstellen.
Man sollte das ausgefüllte Formular genau überprüfen: Stimmen Passnummer und die Zahlungsdetails? Ist das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt? Wenn auch nur ein Detail nicht stimmt, kann Global Blue die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verweigern. Dann hätte sich der ganze Aufwand nicht gelohnt.
Nun muss das Formular am Zoll des Ausreiselandes abgestempelt werden. Reist man per Flugzeug, muss man die Waren im Handgepäck mitführen. Bereits beim Check-in sollte man darauf hinweisen, dass man Waren dabei hat, die zwecks Tax Free Service dem Zoll vorgelegt werden müssen. Das Check-in-Personal an den Flughäfen wird dann über das weitere Vorgehen informieren.
Bei der Ausreise mit Auto oder Bahn kann es vorkommen, dass das Zollamt nicht besetzt ist oder keine Zollkontrolle im Zug stattfindet. Da die Vorgehensweise für eine nachträgliche Beglaubigung der Ausfuhr von Land zu Land verschieden ist, ist es empfehlenswert, sich direkt nach der Einreise bei Global Blue Schweiz zu informieren.
Nach dem ausländischen kommt der Schweizer Zoll. Korrekterweise muss man hier seine Ware ab einem Wert von 300 Franken deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer von 7,7 Prozent respektive 2,5 Prozent (etwa für Lebensmittel, Bücher oder Medikamente) entrichten.
Ob übers Internet, im grenznahen Gebiet oder während eines Ferienaufenthalts: Wer im Ausland einkauft, darf den Zoll nicht vergessen. Guider erläutert Beobachter-Abonnenten, woran sie seriöse Onlineshops erkennen und erinnert sie zudem an die aktuellen Bestimmungen bei der Einfuhr von Waren.
Mit dem Formular, das vom Zoll des Ausreiselandes abgestempelt wurde, kann man nun die Mehrwertsteuer zurückfordern. Dabei hat man mehrere Möglichkeiten:
- Offizielle Ausfuhrdeklarationen
Man geht zum selben Geschäft zurück und lässt sich die Mehrwertsteuer bar zurückerstatten oder vom nächsten Einkauf abziehen.
- Tax Refund Cheque
Man sucht die nächste Global-Blue-Auszahlungsstelle (z. B. in Basel, Chiasso oder Agno, siehe www.globalblue.com) auf und lässt sich die Mehrwertsteuer dort ebenfalls bar zurückerstatten.
- Postweg
Man sendet den Check in dem im Geschäft erhaltenen Umschlag an das Servicecenter von Global Blue (Global Blue (CH), P.O. Box 363, 81000 Bratislava) oder an Global Blue Switzerland, Zürichstrasse 38, 8306 Brüttisellen. Die Schweizer Geschäftsstelle leitet die gesammelten Formulare einmal pro Woche an Bratislava weiter. Dabei kann man angeben, ob die Rückerstattung auf eine Kreditkarte, auf ein Schweizer Bank-/Postkonto oder via Bankcheck erfolgen soll.
- Ausfuhrlabel von Refund Suisse
Da das Ausfüllen des Rückerstattungsformulars für das Personal an der Kasse einige Zeit in Anspruch nimmt, gibt es auch Geschäfte, die einen Ausfuhrbeleg auf die Quittung kleben. Diesen lässt man wiederum durch den Zoll abstempeln und weist den mit einem Barcode versehenen Beleg beim nächsten Einkauf im Geschäft zum Scannen vor. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt durch Refund Suisse und kann im persönlichen Kundenbereich über die Website www.refund-suisse.ch nachverfolgt werden.
Am meisten wird erstattet, wenn man ins Geschäft zurückgeht, wo das Kleid oder der Laptop gekauft wurde. Wenn man die Mehrwertsteuer von Global Blue zurückverlangt, muss man sich bewusst sein, dass diese Dienstleistung etwas kostet. Gerade bei kleineren Beträgen bis zu 100 Euro kann dabei eine Kommission von einem Drittel der ausländischen Mehrwertsteuer oder sogar noch mehr anfallen. Je höher der Einkaufsbetrag ist, desto tiefer liegt die prozentuale Bearbeitungsgebühr. So wird aus dem Schnäppchen ein Superschnäppchen, wenn man Aufwand und Papierkrieg nicht scheut.
DE | IT | AT | FR | |
MwSt maximal | 19% | 22% | 20% | 20% |
Mindesteinkaufsbetrag | 50,01€ | 154,95€ | 75,01€ | 100,01€ |
Ausfuhrfrist | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
Frist zum Einlösen der MwSt | 4 Jahre | 3 Monate | 3 Jahre | 6 Monate |
(Stand: September 2021)
Online-Händler wie Amazon ziehen ihre Mehrwertsteuer vom Einkaufsbetrag gleich ab. Andere tun dies nicht und weisen sie aus. Dann muss man mit dem Verkäufer verhandeln. Ist er einem Steuerfreisystem angeschlossen, ist es wichtig, die Exportpapiere zu erhalten. Am besten teilt man dem Verkäufer vorgängig mit, er soll den Spediteur anweisen, diese Unterlagen auszuhändigen. Sonst gehen sie an den Verkäufer zurück. Arbeitet der Händler mit Global Blue zusammen, kann der Käufer die Papiere an Global Blue Schweiz schicken, die dann den Gegenwert der ausländischen Mehrwertsteuer minus Kommission überweist.
Wie man die Kosten bei Onlinekäufen tief halten kann, erfahren Sie im Merkblatt «Interneteinkauf – Zollabfertigung» (exklusiv für Beobachter-Abonnenten).
- Global Blue: Telefon 044 805 60 70 oder www.globalblue.com
- Schweizer Zollbestimmungen: www.ezv.admin.ch
3 Kommentare
Warum unterstützen Sie diese Auslandseinkäufe noch.Schauen Sie einmal an der Aargauer Rheingrenze von Kaiseraugst bis Kaiserstuhl.Alle privaten Geschäfte schliessen,weil die mLeute nim grenznahen Ausland einkaufen.Finden Sie das in Ordnung?Ah ja,der beobachter gehört seit einigen Jahren dem Axel-Springer-Verlag.Macht nur weiter so.Ich bin dafür,dass man sein Geld in dem Land ausgibt,in dfem man wohnt.
Genau! Warum sind die Meisten blind und schneiden sich ins eigene Fleisch. Nachher jammern, weil arbeitslos.