Der Bundesrat will den Gasmarkt mit einem neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) vollständig öffnen. Doch der eidgenössische Preisüberwacher Stefan Meierhans übt in seinem aktuellen Newsletter scharfe Kritik an der Vorlage. 

Sein Fazit: Das Gesetz schaffe für Konsumenten primär neue Risiken und hohe Kosten ohne echten Nutzen. Es diene den Interessen der Gasbranche und der Grosskunden, während die Haushalte die Nachteile tragen.

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Ein Markt ohne Zukunft?

Der Preisüberwacher identifiziert einen fundamentalen Widerspruch: Ausgerechnet jetzt, wo die Energiestrategie des Bundes den Ausstieg aus fossilem Erdgas und die schrittweise Stilllegung der Netze vorsieht, soll der Markt mit grossem Aufwand umgebaut werden.

Dieser Aufwand, so Meierhans, liesse sich nur rechtfertigen, «wenn ein sehr grosser Nutzen erwartet werden darf». Doch aus Konsumentensicht sei das Gegenteil der Fall: «Dass sie von einem vielfältigen Angebot und wirksamem Preiswettbewerb profitieren würden, ist unwahrscheinlich. Sicher ist jedoch, dass sie zusätzliche Marktrisiken und die Kosten für den vorzeitigen Ausstieg aus der Erdgasversorgung tragen müssten.»

Erdgas sei ein homogenes Produkt, das zu 99 Prozent über bestehende Wege importiert wird. Echter Wettbewerb sei kaum möglich.

Wenig Anreiz für Vermieter

Viel wahrscheinlicher sei, dass sich neue Anbieter primär auf Grosskunden konzentrieren. Das Interesse, Haushaltskunden in einem schrumpfenden, dem Ende geweihten Markt abzuwerben, sei sehr fraglich.

Hinzu kommt, dass viele Vermieter kaum einen Anreiz hätten, für ihre Mieter den günstigsten Anbieter zu suchen. Die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb sind laut Preisüberwacher «bei Lichte besehen kaum gegeben».

Schutz für Konsumenten gestrichen

Besonders kritisch sieht Meierhans, was im neuen Entwurf fehlt. Gestrichen wurde die sogenannte Grundversorgung. Anders als beim Strom, bei der Post oder der Telekom sollen Haushalte im Gasmarkt künftig nicht mehr per Gesetz eine sichere Versorgung zu erschwinglichen Preisen zugesichert bekommen.

Ebenfalls nicht geregelt sei die Ersatzversorgung. Wenn ein Erdgasanbieter in Konkurs geht, sei völlig unklar, zu welchen Konditionen die betroffenen Kunden beliefert werden.

Dieses «nicht einschätzbare Risiko» könnte laut Preisüberwacher dazu führen, dass die meisten Haushalte aus Sicherheitsgründen gar nie wechseln und beim lokalen Anbieter bleiben.

Zahlen müssen die Haushalte 

Sicher sei jedoch, dass die Konsumenten zur Kasse gebeten würden. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für die «vorzeitige Stilllegung und den Rückbau von Gasnetzen» auf die Netztarife und damit auf die Kunden überwälzt werden dürfen.

Dies gehe einseitig zu Lasten der Haushaltskunden: «Sie werden gezwungen, in ein neues Heizsystem zu investieren, und sollen gleichzeitig die Kosten des Netzbetreibers für die vorzeitige Stilllegung der Netze bezahlen.»
 

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