Der Sänger meiner Lieblingsband hat Covid. Das Konzert wird auf einen Tag verschoben, an dem ich schon etwas anderes vorhabe. Kann ich das Geld für die Tickets zurückverlangen?
Das kommt darauf an – und zwar auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Konzertveranstalters. Die grössten Veranstalter der Schweiz (Good News, Live Nation, Gadget abc, Mainland und Old Music) sehen für den beschriebenen Fall alle dasselbe vor: Wenn ein Konzert verschoben wird, kann man als Kundin nicht vom Ticketkauf zurücktreten und kann darum auch kein Geld zurückverlangen. Sie müssen die Verschiebung also akzeptieren. Auch für vergebens getätigte Aufwände – wie ein Hotelzimmer oder ein Zugbillett, das Sie nicht mehr annullieren können – haftet der Veranstalter nicht. Übrigens: Die meisten Veranstalter dürften ihre Bedingungen im Nachgang zu Covid noch zusätzlich verschärft haben – letztlich zulasten der Konsumenten.

Meine Lieblingsband sollte an einem Open Air spielen. Für dieses habe ich extra ein Tagesticket gekauft. Nun wurde ihr Konzert abgesagt. Die anderen Bands interessieren mich nicht. Was kann ich tun?
Auch hier sind in erster Linie die AGB des Veranstalters massgebend. Häufig behält sich dieser vor, dass sich bei Festivals das Programm jederzeit ändern kann. Weshalb man bei einem anderen Line-up auch nicht das Geld zurückverlangen kann. Veranstalter entscheiden aber auch von Fall zu Fall. So wie letzthin geschehen: Als die Band Metallica ihren Auftritt am Open Air «Out in the Green» absagen musste, konnten enttäuschte Fans ihre Festivaltickets zurückgeben. Haken Sie also auf jeden Fall beim Veranstalter nach.

Ich ärgere mich gleich doppelt: Zuerst habe ich bei einer Online-Börse viel zu viel für mein Ticket bezahlt. Und nun wurde die Veranstaltung abgesagt. Bekomme ich das Bezahlte zurück?
Nein – und das gleich aus zwei Gründen. Wenn eine Veranstaltung definitiv abgesagt wird, bekommt man den «Nennwert» zurück, also den Preis, der auf dem Ticket aufgedruckt ist. Was Sie effektiv bezahlt haben, ist somit nicht relevant. Und Achtung: Die Veranstalter zahlen das Geld grundsätzlich nur dem ursprünglichen Käufer aus. Wer sein Ticket bei einem Dritten gekauft hat (zum Beispiel Viagogo, Alltickets, Ebay, Ricardo), geht in der Regel leer aus. Darum: Kaufen Sie Ihre Tickets nur bei den offiziellen Vorverkaufsstellen. Diese werden jeweils in der Werbung oder der Ankündigung der Veranstalter genannt (zum Beispiel Ticketcorner, Ticketmaster, Eventim).

Für eine abgesagte Show erhalte ich die Ticketkosten zurück. Allerdings abzüglich 5 Franken Bearbeitungsgebühr. Muss ich das akzeptieren?
Möglich. Im Zuge der Covid-Krise haben einzelne Veranstalter und/oder Vorverkaufsstellen in ihren AGB eine besondere Bearbeitungsgebühr vorgesehen, die nicht zurückerstattet wird. Haken Sie am besten nach, wenn Sie einen Abzug nicht nachvollziehen können, und verlangen Sie einen schriftlichen Hinweis auf die relevanten Bestimmungen. Übrigens: Häufig müssen die Tickets innerhalb einer gewissen Frist bei einer offiziellen Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Fragen Sie nach, wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie vorgehen müssen.

Zuerst habe ich dem Konzert entgegengefiebert. Nun liege ich mit Fieber im Bett. Was tun?
Das kommt darauf an. Möglicherweise haben Sie bei der Bestellung eine besondere Ticketversicherung abgeschlossen. Die ersetzt Ihnen in der Regel die Ticketkosten, wenn Sie krank sind und die Veranstaltung deswegen nicht besuchen können. Oder Sie haben eine andere (Annullations-)Versicherung, die hier einspringt. Wenn nicht, können Sie versuchen, das Ticket weiterzuverkaufen. Denn während die Veranstalter den kommerziellen Handel mit Tickets verhindern wollen, ist die Weitergabe unter Privaten zum ursprünglichen Verkaufspreis kein Problem. 

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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