Im Juni 2012 nahm Jacqueline Steiner aus Trimmis an einem Gewinnspiel des Mobilfunkanbieters Orange teil, bei dem sie prompt ein kostenloses «Orange TV»-Abonnement für TV-Streaming Digitales Fernsehen TV-, Serien- und Sport-Angebote im Vergleich auf Lebenszeit gewann.  

Aus Orange wurde Salt

Doch ihre Freude wurde getrübt, als 2015 infolge eines Besitzerwechsels aus Orange Salt Salt Mobile Prüfen Sie Ihre Rechnung genau! hervorging. Aus «Orange-TV» wurde nun neu «Zattoo HiQ». Zunächst hatte dies keine negativen Auswirkungen für Jacqueline Steiner und ihren Gewinn. Die nächsten zwei Jahre konnte sie weiterhin kostenlos streamen. Aus technischen Gründen musste sie dafür allerdings den Streamingdienst zunächst normal buchen und bezahlen. Am Ende des Jahres bekam sie dann jeweils den gezahlten Betrag in Form einer Gutschrift von Salt erstattet.

Im November 2017 kündigte der Mobilfunkanbieter dann plötzlich an, ihr diese Gutschrift ab November 2018 nicht mehr gewähren zu können. Die knappe Begründung von Salt: das ursprüngliche Produkt «Orange TV» werde leider nicht mehr angeboten. Dass es mit «Zattoo HiQ» einen gleichwertigen Service gibt und man ihr diesen bereits zwei Jahre lang in Form von Gutschriften kostenlos zur Verfügung stellte, darauf ging Salt in der Begründung nicht ein.

Fortbestand der Verpflichtung von Salt nach Namensänderung

Die Gewinnerin wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren und wandte sich an das Beobachter-Beratungszentrum, das sie auf Art. 8 des Obligationenrechts aufmerksam machte. Dieser verpflichtet denjenigen, der durch Preisausschreiben eine Belohnung aussetzt, diese seiner Auskündung (Bekanntmachung) gemäss zu entrichten.

Auch die Schlichtungsstelle Ombudscom, die bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kunden und Telekommunikationsanbietern vermittelt, gibt Jacqueline Steiner im Hinblick auf Art. 8 OR recht. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Betriebsübergang von Orange auf Salt keinen Einfluss auf den Fortbestand der bestehenden Verpflichtungen habe und damit der Anspruch von Jacqueline Steiner auf ihren Gewinn weiter bestehen bleibe.

Die Ombudscom stellt zwar fest, dass bei dem Übergang von Orange zu Salt eine Markenänderung samt Lancierung neuer Produkte vorgenommen wurde, trotzdem blieben die bisherigen Orange-Abonnemente bestehen. Daher sei davon auszugehen, dass bei der Übernahme von Orange durch die NJJ Capital aus Frankreich alle bisherigen Verbindlichkeiten des Unternehmens auf den Käufer übergegangen sind.

Für die Ombudscom ist ausserdem die Argumentation von Salt, Steiner ihren Gewinn nicht mehr gewähren zu können, nicht stringent. Schliesslich stand man ihr nach dem Namenswechsel von 2015 die kostenlose Nutzung von «Zattoo HiQ» noch bis auf Weiteres zu, was laut Ombudscom einer Schuldanerkennung gleichkommt. Warum dies drei Jahre später plötzlich nicht mehr gelten sollte, ist nicht ersichtlich.

Stellungnahme von Salt fällt knapp aus

Salt weigert sich bislang den Entscheid der Ombudscom zu akzeptieren. Der Beobachter forderte Salt daher schriftlich zu einer Stellungnahme auf. Die Antwort fiel erneut kurz und knapp aus. Die jährlich an Frau Steiner erfolgte Gutschrift könne deswegen nicht fortgeführt werden, weil der ihr zugrundeliegende Dienst «Orange TV« eingestellt wurde.

Jacqueline Steiner bliebe nun noch der rechtliche Weg über eine Forderungsklage beim Friedensrichter. Ob sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen will, hat die Gewinnerin noch nicht entschieden.

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Deborah Bischof, Redaktorin
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