Entlastung wünschte sich Dano Kolev durch eine Putzhilfe. Was er stattdessen bekam: einen Haufen Ärger. 

Das kam so: Ende Juli füllte der 60-jährige Zürcher, der eigentlich anders heisst, ein Formular bei Putzfrau.ch aus: 60- bis 99-Quadratmeter-Wohnung, drei Zimmer, zwei Badzimmer, ein Bewohner. Dann drückte er «Angebot anfordern».

Putzfrau.ch plante Reinigung ohne Okay des Kunden

Sekunden später erhielt er von der Putzfrauenagentur AG ein automatisiertes Angebot: Fr. 159.81. «Seltsame Zahl», dachte Kolev und suchte nach Preisdetails oder Mehrwertsteuerangaben – vergeblich.

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Drei Tage später rief eine Mitarbeiterin der Putzfrauenagentur an; Kolev vereinbarte eine Wohnungsbesichtigung für Mitte August. «Ich hoffte, da offene Fragen klären zu können und dass ich danach eine genaue Offerte erhielte», sagt er zum Beobachter. Erst dann wollte er sich entscheiden.

Doch die Botschaften der Putzfirma verwirrten ihn: Nach ihrem Anruf schickte die Mitarbeiterin eine E-Mail mit dem Betreff «Herzlich willkommen», wo sie sich fürs Unterzeichnen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedankte und ihm mitteilte, dass die Putztermine eingeplant seien. 

Beziehung beendet – einen Vertrag hat er trotzdem

Kolev schrieb zurück: «Ich habe nichts unterschrieben, nur einem unverbindlichen Besichtigungstermin zugestimmt.» Antwort? Keine.

«Ich habe mich gedrängt gefühlt, mehr Putzstunden zu beauftragen als nötig.»

Dano Kolev (Name geändert)

Zwei Mitarbeiterinnen besuchten Kolev, doch die Differenzen waren nicht mehr zu kitten: «Ich habe mich gedrängt gefühlt, mehr Putzstunden zu beauftragen als nötig», sagt Kolev. Er brach das Treffen und die holprige Beziehung zur Firma ab – und staunte, als ihm die Putzfrauenagentur Anfang September die erste «Monatsrechnung» über Fr. 39.29 schickte für 0,91 Stunden Arbeit. 

«Ein Irrtum?», fragte Kolev höflich, er habe nie Ja gesagt zu einem Vertrag. Irrtum, antwortete die Putzfrauenagentur. Er habe – drei Tage nach Ausfüllen des Formulars – die AGB unterzeichnet. «Wie denn?», fragte sich Kolev. «Ich habe ja kein Papier erhalten!» Seine einzige Zustimmung: der Haken, den er bei der Angebotsbestellung bei «AGB akzeptieren» gesetzt hatte. Das musste er, um die Offerte zu erhalten.

«Es ist kein Vertrag»

Die Agentur bot nun zwei Varianten: Neustart, oder man ziehe einen Schlussstrich – gegen 300 Franken Gebühr. Da wird Kolev emotional. 

«Dieses Vorgehen der Putzfrauenagentur AG ist rechtswidrig.»

Sara Stalder, Schweizer Konsumentenschutz

Zu Recht, findet Sara Stalder vom Schweizer Konsumentenschutz: «Dieses Vorgehen der Putzfrauenagentur AG ist rechtswidrig.» In den drei Schritten «Offertanfrage», «AGB abschliessen/Angebot akzeptieren» und «Einführungstermin vereinbaren» komme kein Vertrag zustande. 

Im Angebot müssen laut Stalder alle wesentlichen Angaben aufgeführt sein, unter anderem der definitive Preis samt Mehrwertsteuer. Erst wenn beide Seiten ihr Einverständnis geben und das Unternehmen bestätigt, dass es den Auftrag ausführt, ist es ein Vertrag. «So, wie es die Putzfrauenagentur AG macht, ist es kein Vertrag, darum kann nichts gekündigt werden – und Kolev schuldet kein Geld», sagt sie zum Beobachter.

Putzfrau.ch räumt Fehler ein

Weil Kolevs Worte nicht wirkten, beauftragte er einen Anwalt. Das Gegenüber: die Batgroup SA. Ein multinational tätiges Reinigungsunternehmen mit Sitz in Pully VD, zu dem auch Batmaid gehört, und Mutter der Putzfrauenagentur AG. «Wir sind stets darum bemüht, kundenorientiert, korrekt und fehlerfrei zu handeln und zu kommunizieren», schreibt Christian Funk dem Beobachter. Der 57-Jährige ist Verwaltungsrat der Putzfrauenagentur AG und gleichzeitig Geschäftsführer von acht Unteragenturen.

Eine Offerte legten sie nicht als Vertrag aus, sagt Funk. «Der Vertrag entsteht mit mündlicher Annahme der Offerte und der AGB beim ersten Telefonat.» Hat Kolev das überhört? «Ganz sicher nicht! Ich habe keine mündliche Zustimmung gegeben.» Auch mit seiner jetzigen Reinigungskraft unterzeichnete Kolev einen Vertrag auf Papier.

Ja, der Fall sei nicht fehlerfrei gelaufen, räumt Funk ein. «Das ist aber kein Grund, unsere Dienstleistungen schlechtzureden.» Man sei dem Kunden bereits «voll und ganz entgegengekommen». Will heissen: Die Rechnungen sind nun storniert. «Endlich habe ich wieder meine Ruhe», sagt Kolev.

Verstösst Putzfrau.ch gegen Bundesgesetz?

Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Denn die Informationen, die bis Redaktionsschluss auf der Putzfrau.ch-Seite online waren, verstossen möglicherweise gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Beobachter konfrontierte Christian Funk mit dem Vorwurf. Er antwortete allgemein: «Wir halten uns selbstverständlich an die Gesetze.»

Sara Stalder überzeugt das nicht, sie will den Fall vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) prüfen lassen.

Quellen
  • Offerte und Kommunikation zwischen Kunde und Putzfrauenagentur AG: Originaldokumente von Dano Kolev (Name geändert)
  • Gespräche mit weiteren Kunden
  • Medienauskunft Putzfrauenagentur AG
  • Medienauskunft Konsumentenschützerin Sara Stalder, Stiftung für Konsumentenschutz