«Todo bien – alles gut», sagte der Mann im Büro des Autovermieters Sixt in Malaga (Spanien), als Daniel Schwarzenbach das Mietauto zurückgab. Den Wagen schaute sich der Mitarbeiter nicht an, er nahm lediglich den Schlüssel entgegen und stellte die Quittung für die Zahlung aus. Für Schwarzenbach war damit die Sache erledigt.

Eine Woche später jedoch meldete sich Sixt per Mail beim Wettswiler: Schwarzenbach habe am Auto einen grösseren Schaden Verkehrsunfall Wer zahlt den Blechschaden? am Unterboden verursacht, er müsse 204 Franken nachzahlen. Als Beweis waren mehrere Fotos angefügt, die starke Kratzspuren zeigten.

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Die Versicherung hätte bezahlt

«Dieser Schaden stammt ganz sicher nicht von uns», sagt der Unternehmensberater. Eine Kollision, die solche Spuren hinterlässt, hätten er und seine Frau bemerkt. Einen Schaden zu melden, sei Ehrensache. Bezahlt hätte ohnehin seine Versicherung. «Etwas andrehen lassen wir uns aber nicht.»

Schwarzenbach teilte Sixt mit, er werde nicht zahlen. Der Autovermieter Mietwagen Die Tücken bei der Autovermietung im Ausland gab darauf keine Antwort, schickte ihm stattdessen eine schriftliche Rechnung. Erst als Schwarzenbach in einem eingeschriebenen Brief darauf bestand, man müsse ihm seine Schuld beweisen, gab Sixt nach: Man sei zwar nach wie vor überzeugt, er habe den Schaden verursacht, erlasse ihm aber die Kosten – aus Kulanz. Der 60-Jährige kann darüber nur lachen: «Die haben es einfach mal versucht. Und dann gemerkt, dass sie an den Falschen geraten sind.»

Auf das Datum der Fotos achten

Was Daniel Schwarzenbach erlebte, kommt immer wieder vor, zeigen Meldungen im Beobachter-Beratungszentrum. Autovermieter stellen dem Kunden nachträglich einen Schaden in Rechnung. Sei man überzeugt, den Schaden nicht verursacht zu haben, solle man nicht zahlen, rät Beobachter-Beraterin Doris Huber. Sondern zuerst Beweise verlangen: «Die Beweispflicht liegt beim Vermieter.»

Im Falle von Schwarzenbach gelang das Sixt nicht. Die Fotos, die der Autovermieter ihm eine Woche nach der Autorückgabe zusandte, belegen nichts. Die Kratzer hätten genauso gut von jemand anderem stammen können, der das Auto nach ihm benutzt hatte.

Einen Beleg verlangen

Den ganzen Ärger kann sich ersparen, wer bei der Autoabgabe einen schriftlichen Beleg verlangt, dass mit dem Auto alles in Ordnung ist. Jemand von der Vermietungsfirma soll das Auto gemeinsam mit dem Mieter auf Schäden untersuchen, so wie es auch bei der Autoübernahme geschehen sollte. «Wir empfehlen deshalb, das Auto zu Bürozeiten zurückzugeben, wenn Personal vor Ort ist», sagt Huber.

Bestätigt der Vermieter schriftlich, es sei zu keinem Schaden gekommen, kann er das später nicht mehr widerrufen. «Todo bien» bedeutet dann wirklich «alles gut».

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Raphael Brunner, Redaktor
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