«Egal, ob Sie am liebsten shoppen, chatten, Filme schauen, Musik hören oder eigene Bilder und Videos teilen – mehr Internet-Geschwindigkeit ist immer gut. Deshalb steigern wir den Speed, wo es geht», schreibt Sunrise in einem Brief an ihre Kunden. Diese surfen seit dem 1. Juni mit 50 mbit/s statt der bisherigen 40 Mbits/s. Eine Leistung, die zwei Monate lang kostenlos war und seit dem 1. August 50 Franken kostet, also 5 Franken teurer ist.

Das neue Angebot von Swisscom lehnt sich fast wortgetreu an das Schreiben von Sunrise an: «Ob Musik hören, Filme schauen, online shoppen oder einfach surfen – mehr Internetgeschwindigkeit eröffnet zusätzliche Möglichkeiten.» Kunden mit den Internet-Abos «Internet S», «Vivo XS» und «Internet M» surfen ab Oktober mit erhöhter Geschwindigkeit. Bei den ersten beiden Abos müssen Sie dafür 5 beziehungsweise 6 Franken mehr zahlen, «Internet M» wird kostenlos schneller. 

Vorgehen ist stossend

Wie schon bei früheren Aktionen (siehe Info-Box) verlangt Sunrise, dass die Kunden aktiv werden, wenn sie die Vertragsänderung nicht wollen. Das Unternehmen habe die Erfahrung gemacht, dass Kunden solche Upgrades begrüssen. Auch Swisscom findet, dass der deutliche Mehrwert des Angebots «eine kleine Preiserhöhung» rechtfertig. Durch die automatische Preiserhöhung profitieren Kunden laut Mediensprecher Armin Schädeli schnell und einfach. 

Beobachter-Expertin Doris Huber kritisiert ein solches Vorgehen: «Aus Stillschweigen kann keine Zustimmung abgeleitet werden.» Zwar steht in den AGB des Unternehmens, dass einseitige Vertragsänderungen vorgenommen werden dürfen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht oder ein Ersatzangebot gewährt wird, wenn er nicht einverstanden ist. «Auf diese Möglichkeiten müssten die Anbieter in ihrem Schreiben hinweisen», findet Doris Huber. Wenn der Kunde die erste Rechnung allerdings bezahlt, darf das Unternehmen von einer Zustimmung zu den neuen Bedingungen ausgehen. 

Immerhin zeigt sich Sunrise kulant, sollte ein Kunde die Preiserhöhung erst später realisieren: «In einem solchen Fall kann er wieder zur alten Geschwindigkeit und zum alten Preis wechseln», so Sprecherin Therese Wenger. Auch Swisscom verspricht, verpasste Fristen im Einzelfall zu prüfen und eine Lösung zu finden. 

Altbekannte Methode

Schon vor zwei Jahren ging Sunrise nach einem ähnlichen Muster vor: Kunden surften während eines Monats 50 Prozent schneller, danach wurde die Leistung automatisch verrechnet – ausser man wehrte sich aktiv. Der Beobachter kritisierte das Vorgehen schon damals, Sunrise zeigte ebenfalls Kulanz.

Des Weiteren berichtete der Beobachter über einen Sunrise-Kunden, bei dem nach Verbrauch seines Handy-Datenvolumens ungefragt die «Speed Option» aktiviert wurde. Wer diese nicht deaktiviert, soll die Mehrkosten tragen – im Extremfall bis zu 30 Franken pro Monat. Aus Konsumentensicht ist ein solcher Mechanismus grundsätzlich abzulehnen. Eine andere Beobachter-Abonnentin war «schteihässig», als Sunrise ihr Fernsehangebot mit neuen Funktionen ausstattete und die monatliche Gebühr dafür ungefragt anpasste (Link Sunrise TV Reklamieren lohnt sich! ). Zwar sei es möglich, Produkte und deren Preise während der Vertragsdauer zu verändern, allerdings müsse eine solche Vertragsänderung mit einer Kündigungsmöglichkeit kombiniert werden, so Juristin Nicole Müller vom Beobachter-Beratungszentrum.