Nach stundenlanger Produktpräsentation ist die Balkontür defekt
Mit einem Wettbewerb ködert die Firma KG Swiss Messebesucherinnen und ‑besucher für die Vorführung eines teuren Dampfreinigers. Das Vertriebsmodell ist altbekannt, nur die Namen der Firmen wechseln.

Veröffentlicht am 24. Juli 2026 - 05:00 Uhr

Teurer Dampfreiniger: Der Verkäufer packte alles Zubehör aus.
«Tiefenreinigung, die Spass macht – ganz ohne Chemie»: Der Slogan der Firma KG Swiss GmbH an der Luzerner Gewerbeausstellung (Luga) Ende April war für Verena Balzli nicht sehr verlockend. Der Wettbewerb der Firma hingegen schon. Sie gewann auch prompt einen «Diffuser», eine Art Luftreiniger.
Dazu gab es einen Gutschein für eine kostenlose Vorführung eines Trockendampfreinigers bei ihr zu Hause – und damit hörte der Spass endgültig auf. Der Vertreter der KG Swiss kontaktierte sie telefonisch und kam an einem Samstag Anfang Juli zu ihr nach Hause. Im Gepäck hatte er einen neuen Dampfreiniger mit allerlei Zubehör und sehr viel Zeit. Der Beobachter hatte schon über einen ähnlichen Fall berichtet.
Balkontür geht zu Bruch
Die Vorführung dauerte von morgens um 10 Uhr bis in den Nachmittag hinein. «Der Vertreter packte jedes einzelne Zubehörteil und jeden Lappen aus», erzählt Verena Balzli, die eigentlich anders heisst: «Er bestand darauf, alles vorzuführen. Schliesslich unterschrieb ich den Kaufvertrag nur, weil ich von dem Geschwätz völlig erschöpft war und ihn loswerden wollte.»
Zurück blieben ein Berg ausgepackte Zubehörteile, ein Dampfreiniger, den Verena Balzli nicht wollte, und eine kaputte Balkontür. Diese hatte nach der «Reinigung» durch den Vertreter einen Sprung. Als Verena Balzli den Mann darauf hinwies, gewährte er ihr ohne zu zögern einen Rabatt: Statt 4995 sollte das Gerät nur noch 2995 Franken kosten, zahlbar innert zehn Tagen. Auf dem Vertrag vermerkte er: «Glassprungentschädigung minus Rabatt». Der Vertrag liegt dem Beobachter vor.
Seit Jahren teure Dampfreiniger verkauft
Der Geschäftsführer der KG Swiss GmbH ist kein Unbekannter. Mit der King Global GmbH und der Hyla Schweiz GmbH verkauft er schon seit Jahren teure Dampfreiniger. Die Google-Rezensionen zu KG Swiss und King Global fallen in vielen Fällen wenig schmeichelhaft aus: «Absolut enttäuschende Erfahrung» heisst es da etwa, oder: «Warnung! Überlegt euch gut, ob ihr diese ‹Berater› in euer Haus lassen wollt!». Es gibt aber auch positive Bewertungen zu den verkauften Geräten.
Verena Balzli kam nach der ermüdenden Präsentation sehr schnell zum Schluss, dass sie das Gerät nicht will. Sie hat nun der KG Swiss GmbH per eingeschriebenen Brief mitgeteilt, dass sie vom Kauf zurücktritt. Gemäss Obligationenrecht (OR) ist dies bei Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen möglich.
Widerrufsrecht ist gültig
Die KG Swiss sorgt dagegen jedoch scheinbar vor: Auf dem Kaufvertrag musste die Kundin einen Passus ankreuzen, wonach es sich nicht um ein Haustürgeschäft handelt und sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet. Ein solcher Passus sei ungültig, sagt Beobachter-Juristin Nicole Müller: «Kunden können nicht auf das Widerrufsrecht verzichten, weil es zwingend vom Gesetz vorgesehen ist. Entscheidend ist allein, wer das Verkaufsgespräch angestossen hat – wenn es nicht die Kundin war, kann sie widerrufen, egal, was sie unterschrieben hat.»
Gegenüber dem Beobachter erklärte der Geschäftsführer der KG Swiss, die von seiner Firma vertriebenen Dampfreiniger seien nur mit den besten Geräten auf dem Markt vergleichbar, und diese hätten halt ihren Preis. Zudem gebe er auch zehn Jahre Garantie. Aus Kulanzgründen werde die Firma das Gerät von Verena Balzli zurücknehmen und für den entstandenen Glasschaden aufkommen.
- Kaufvertrag
- Handelsregister: KG Swiss GmbH
- Handelsregister: King Global GmbH




