Das Reisebüro hat uns schlecht informiert – was nun?
Wir reisen nach England, über ein Reisebüro. Es hat uns nichts von der elektronischen Reisegenehmigung gesagt, die jetzt obligatorisch ist. Was tun?
Veröffentlicht am 7. Mai 2025 - 06:00 Uhr
Jetzt können Sie nochmals entscheiden: Möchten Sie die Reise antreten oder lieber nicht? Im zweiten Fall können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten, weil das Reisebüro seine Informationspflicht verletzt hat.
Denn gemäss Pauschalreisegesetz muss es die Reisenden über die Einreisebestimmungen informieren – und zwar vor Vertragsschluss. Eine Pauschalreise ist es, wenn man neben einer Übernachtung eine weitere Dienstleistung gebucht hat – etwa den Flug.
So holen Sie sich selbst die ETA
Wenn Sie aber die Reise antreten wollen, müssen Sie selbst die ETA lösen, die Electronic Travel Authorisation. Falls Sie ein Smartphone haben, dauert es höchstens eine Viertelstunde. Sonst wird es komplizierter. Eine ETA brauchen seit dem 2. April 2025 alle, die weder einen britischen Pass noch ein Visum haben – auch Babys und Kleinkinder. Der Kostenpunkt: 16 Pfund.
Achtung: Alle Reisenden müssen einen gültigen Reisepass dabeihaben, eine Identitätskarte reicht nicht.
Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, wie Ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.
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