Möglicherweise. Wenn ein Koffer verspätet ankommt, kommt das Montrealer Übereinkommen zum Zug. Gemäss diesem muss die Airline die notwendigen Einkäufe vergüten. Zum Beispiel Unterwäsche, Pyjama oder eine Zahnbürste. Von einer 24-Stunden-Regel, wie sie Fluggesellschaften unter Umständen geltend machen, steht im Staatsvertrag aber nichts.

Allerdings können Fluggesellschaften in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst festlegen, ab wann überhaupt eine Verspätung vorliegt. Dann könnte sich die Airline tatsächlich auf eine solche 24-Stunden-Regel berufen. Sie müsste aber beweisen, dass sie das Gepäck auch wirklich innerhalb dieser Frist geliefert hat.

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Allgemein gilt: Bewahren Sie den Gepäckkleber, den Sie bei der Gepäckaufgabe bekommen, immer gut auf. Melden Sie sich beim Lost-and-Found-Schalter am Flughafen, wenn ihr Gepäck nicht ankommt, und lassen Sie sich einen Report ausstellen.

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