Müssen wir uns für die Reise ins Ausland extra versichern lassen?
Wir fliegen demnächst in die Ferien. Brauchen wir eine Reiseversicherung, falls jemand von uns erkranken oder verunfallen sollte?

Veröffentlicht am 2. Juli 2026 - 09:53 Uhr

Ein Unfall ist auch in den Ferien schnell passiert. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte steht man jedoch auf der sicheren Seite.
Theoretisch nein. Für Unfall wie auch für Krankheit sind Sie über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) der Krankenkasse respektive die obligatorische Unfallversicherung der Arbeitgeberin weltweit weitgehend versichert.
Konkret: In den EU- und Efta-Ländern oder im Vereinigten Königreich erhalten Sie in Notfällen die gleichen Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft wie die dortigen versicherten Einwohnerinnen und Einwohner. Je nach Land müssen Sie also eine höhere oder tiefere Kostenbeteiligung als in der Schweiz finanzieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG.
Wenn man sich aber lieber nicht in einem öffentlichen Spital des Reiselandes behandeln lassen will, ergibt eine Reisezusatzversicherung Sinn. Achten Sie darauf, dass dies für Krankheit und Unfall gilt. Insbesondere auch für eine rasche Rückkehr zur Behandlung in einem Schweizer Spital.
Versicherungskarte einpacken
Nehmen Sie bei Reisen in die EU- und Efta-Länder oder ins Vereinigte Königreich unbedingt die Versicherungskarte der Krankenkasse mit. Auf der Rückseite finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit kann man in der Regel problemlos abrechnen und muss die Behandlungskosten nicht vor Ort bezahlen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auch für Unfälle. Die Schweizer Verbindungsstelle rechnet die im Ausland bezogenen Leistungen sowohl mit den Krankenkassen als auch mit den Unfallversicherern ab.
Ausserhalb des EU-/Efta-Raums oder des Vereinigten Königreichs bezahlt die Grundversicherung oder die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers maximal den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. Das reicht längst nicht überall; insbesondere in den USA, in Kanada, Australien und Japan können höhere Kosten anfallen.
Kümmern Sie sich deshalb vor der Reise um eine zusätzliche Reisekrankenversicherung beziehungsweise überprüfen Sie allfällige bestehende Zusatz- und Reiseversicherungen.
Unfälle und Transport
Eine Zusatzversicherung kann sich auch für die Transport- und Rettungskosten lohnen, denn die Grundversicherung übernimmt innerhalb der Schweiz nur 50 Prozent der medizinisch notwendigen Transportkosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken. Rettungen oder Transporte im Ausland sind nicht versichert.
Anders deckt die Unfallversicherung der Arbeitgeberin notwendige Rettungs-, Reise- und Transportkosten im Ausland inklusive eines Rücktransports in die Schweiz bis zur maximalen Gesamtsumme von 29’640 Franken.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals Ende Juni 2018 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.
Wer einen längeren Auslandaufenthalt plant oder öfter im Jahr verreist, wird sich unweigerlich mit der Frage beschäftigen, welche Reiseversicherungen man braucht. Beobachter-Abonnenten und -Abonnentinnen erfahren, ob sich eine Annullierungskostenversicherung lohnt und was durch den ETI-Schutzbrief gedeckt ist.





