So kommen Sie stressfrei mit Kindern durch die Passkontrolle
In den Sommerferien reisen viele ins Ausland. Wenn dabei ein Elternteil mit Kindern alleine unterwegs ist oder einen anderen Nachnamen hat, sind zusätzliche Dokumente wichtig.
Veröffentlicht am 29. Juli 2026 - 09:52 Uhr

Reist ein Partner alleine mit dem Kind, sollte er eine Reisevollmacht vom anderen Elternteil mitführen.
Eine Flugreise mit Kindern kann stressig genug sein, da braucht es nicht noch Probleme bei der Passkontrolle. Besonders wenn der Familienstand vom «klassischen» Modell abweicht, braucht es bei der Grenzübertretung zusätzliche Dokumente. Hier erfahren Sie, welche Papiere unbedingt im Gepäck dabei sein müssen.
Identitätsnachweis – der erste Schritt
Fangen wir bei den Basics an: Für die Einreise in ein anderes Land, braucht das Kind in der Regel einen eigenen Reisepass oder eine Identitätskarte. Das gilt auch für Babys und Kleinkinder. Wichtig ist, dass ihr euch rechtzeitig um die Ausstellung kümmert, da die Bearbeitungszeiten je nach Kanton variieren können. Hat das Kind schon einen Pass, prüft, ob dieser noch gültig ist – einige Länder verlangen, dass er mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig ist.
Nachname unterschiedlich? Bescheinigung ist ratsam
Leben Sie im Konkubinat oder haben Sie bei der Eheschliessung euren Nachnamen behalten, trägt das Kind nicht immer den gleichen Namen wie beide Partner. Hier empfiehlt es sich, eine Bescheinigung mitzunehmen, die eure Verwandtschaft nachweist. Das kann der Eintrag im Familienstammbuch oder eine Kopie der Geburtsurkunde sein. Für die Einreise in manche Länder muss die Kopie der Geburtsurkunde notariell beglaubigt sein. «Diese Massnahmen dienen alle der Einhaltung des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980. Jedes Land legt das aber etwas anders aus», sagt ein Sprecher des TCS. Informieren Sie sich unbedingt vor der Abreise, was das jeweilige Zielland fordert.
Reisedokumente mit nur einem Elternteil
Reist ein Partner alleine mit dem Kind, sollte er eine Reisevollmacht vom anderen Elternteil mitführen. Es ist ratsam, eine schriftliche Bestätigung mitzuführen, die beweist, dass der nichtreisende Elternteil das Einverständnis für die Reise gegeben hat. Die Vollmacht sollte neben den Kontaktdaten der Eltern auch Angaben zum Zeitraum und dem Reiseziel enthalten. Es reicht in der Regel, diese auf Deutsch zu verfassen oder eine Vorlage zu nutzen, in manchen Fällen kann es jedoch hilfreich sein, sie auch in die Sprache des Ziellandes zu übersetzen.
Besonderheiten bei adoptierten Kindern
Wenn Sie mit einem adoptierten Kind reisen, gelten ähnliche Regeln wie bei leiblichen Kindern. Jedoch sollte zusätzlich die Adoptionsurkunde mitgeführt werden. Diese dokumentiert offiziell, dass Sie die sorgeberechtigten Parteien sind. Das ist insbesondere dann relevant, wenn das Kind erst kürzlich adoptiert wurde und die Behörden bei der Ein- oder Ausreise den Status hinterfragen könnten.
Was tun im Ernstfall?
Es kann vorkommen, dass Beamten zusätzliche Informationen verlangen. Für solche Fälle ist es ratsam, die Kontaktdaten des zuständigen Zivilstandsamts oder der Schweizerischen Botschaft dabei zu haben. Sie können gegebenenfalls die Familienzusammengehörigkeit bestätigen.
Hinweis: Dies ist ein Artikel der «Schweizer Illustrierten».




