Zahlungen mit der Twint-App werden immer beliebter. Über 773 Millionen Transaktionen führten Kundinnen letztes Jahr durch – 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Doch der Hype hat Schattenseiten. Für die Händler sind die bargeldlosen Zahlungen teuer. Gerade bei höheren Beträgen gehen Zahlungen mit Twint ziemlich ins Geld. Anders als bei Kredit- und Debitkarten, bei denen für höhere Beträge bessere Konditionen gelten, bleiben die Gebühren bei Twint gleich.

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Der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation hat wegen der Gebühren bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige gegen Twint eingereicht. Für die Detailhändler seien die «Händlergebühren für Twint zu einer inakzeptablen Belastung geworden», schreibt der Verband. Er vertritt den Schweizer Handel – aber ohne die Grossverteiler Migros und Coop. 

Ähnliche Gebühren wie bei Kreditkarten 

Die Gebühren seien regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei Kreditkarten. Allerdings haben die meisten Twint-Kunden ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt. Aus Sicht des Verbands müssen sich die Twint-Gebühren deshalb an den günstigeren Gebühren von Debitkarten orientieren. 

Er wirft Twint vor, seine «relative Marktmacht» zu missbrauchen. Händler kämen um die App nicht mehr herum. Kundinnen und Kunden erwarten, dass sie mit Twint zahlen können. 

Kunden zahlen mehr 

Die überhöhten Gebühren belasten laut dem Verband auch andere Branchen wie die Gastronomie. Es litten auch die Kunden: Der Handel wälze einen Teil der Kosten auf sie ab und sie zahlten mehr. «Die hohen Gebühren nützen niemandem ausser Twint und ihren Eigentümerinnen», so der Detailhandelsverband. Twint gehört den grössten Schweizer Banken und Zahlungsabwicklern wie UBS, Postfinance, Raiffeisen, BCV, ZKB, Six und Worldline. 

«Twint ist für konstruktive Gespräche zu Gebühren immer offen.»

Twint

Die Weko will die Vorwürfe nun abklären. Twint sagt gegenüber dem Beobachter zu den Vorwürfen: «Twint ist für konstruktive Gespräche zu Gebühren immer offen, und wir nehmen die Anzeige zur Kenntnis.» 

Bedingungen hängen vom Vertrag ab

Bei direkten Zahlungsverträgen mit Twint seien die Gebühren transparent deklariert, und die Händler könnten selbst prüfen, dass Twint eine der günstigsten Lösungen sei. Wenn Zahlungen über einen dritten Zahlungsanbieter liefen, lege nicht Twint, sondern dieser die Preise fest. 

Das trifft zu, wenn Kundinnen über ein Terminal zahlen. Dann hängen die Konditionen vom Vertrag eines Lädelis mit seinem Zahlungsdienstleister ab. In der Schweiz ist das meist die französische Worldline. Kleine Lädeli haben hier häufig schlechtere Konditionen als grosse Anbieter.