Die Zeiten anonymer Spenden über Gönnervereine könnten bald vorbei sein. Versteckt in einer unscheinbaren Medienmitteilung hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine kleine, aber explosive Änderung veröffentlicht: Künftig müssen Parteien bekanntgeben, woher das Geld ihrer Gönnervereine stammt, und «den ursprünglichen Urheber offenlegen». Damit hebelt die EFK einen beliebten Trick aus, mit dem sich die Herkunft grosser Parteispenden bisher verschleiern liess.

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So funktioniert das Schlupfloch der Gönnervereine 

«Wir haben letztes Jahr festgestellt, dass bei Zuwendungen von parteinahen Organisationen an Parteien Klärungsbedarf bestand», schreibt die EFK auf Anfrage. «Daher haben wir die Bedingungen präzisiert, unter welchen die Urheberschaft von solchen Zuwendungen publiziert werden muss.» Ausschlaggebend sei, ob die Spenderin die Partei unterstützen wolle – oder tatsächlich nur den Verein. Dies müsse von der Partei, mit zumutbarem Aufwand, abgeklärt werden.

Seit Herbst 2023 gelten in der Schweiz Transparenzregeln: Wer mehr als 15’000 Franken an eine Kampagne oder Partei spendet, muss seinen Namen bekanntgeben. Doch Politikstrategen fanden in Form von unscheinbaren Vereinen wie «Freunde der FDP», «Gesellschaft zum Zytthurm» oder «Stiftung für bürgerliche Politik» ein Schlupfloch. Grossspenderinnen überwiesen ihr Geld an den Verein, der Verein leitete es an die Partei weiter und schon war die ursprüngliche Geldgeberin kaschiert.

Was Expertinnen zum Vereinstrick sagen

«Der Gesetzestext ist eigentlich klar», findet Odile Ammann. Sie ist Rechtsprofessorin an der Universität Lausanne und forscht zu den Transparenzregeln. Entscheidend sei die Absicht des Sponsors: «Wollte die Spenderin dem Verein etwas spenden, oder wollte sie die Kampagne unterstützen?» Egal, wie viele Vereine dazwischengeschaltet seien, der Grundsatz der Offenlegung bleibe gleich. Hinweise darauf fänden sich im Zweck des Vereins. Ist der Zweck eindeutig die Unterstützung der Partei, so bleibt es eine Parteispende.

In den vergangenen zwei Jahren wanderten 3,7 Millionen Franken durch 25 Gönnervereine in die Politik. Vor allem das bürgerliche Lager nutzte die Strategie: die FDP mit zwölf, die SVP mit sieben und die Mitte mit vier Vereinen. Die FDP Schwyz erhielt sogar eine Spende von «Suito 1833», dem «Supportverein des Vereins ‹Freunde der FDP des Kantons Schwyz›». Ein Verein des Vereins des Vereins sozusagen.

Bei SP und Grünen finden sich keine offensichtlichen Gönnervereine. Da die meisten ihrer Spenden unter 15’000 Franken liegen, bleibt aber auch die Herkunft dieses Geldes oft im Dunkeln.

Praxisänderung der EFK zeigt bereits Wirkung

Die Praxisänderung der EFK zeigt sich bereits in den neusten Zahlen zur Parteienfinanzierung, die letzte Woche veröffentlicht wurden. 2023 flossen noch knapp 1,5 Millionen Franken über Gönnervereine in die Parteien. Die Zahlen für 2024 zeigen eine Wende: Es gab nur noch eine einzige Spende von über 200’000 Franken. Sie kam von einem «Verein Aktionskomitee für Freiheit und Verantwortung» und ging an die FDP.

Ob die EFK bei Kontrollen Umgehungsversuche festgestellt hat, erfährt die Öffentlichkeit aber weiterhin nicht. Deshalb klagten der Beobachter und das WAV Recherchekollektiv. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die Redaktionen diese Berichte einsehen dürfen.

Auch das Bundesamt für Justiz evaluiert aktuell die Regeln zur Politikfinanzierung. Die Resultate sollen noch dieses Jahr erscheinen.

Balz Oertli ist Journalist beim WAV Recherchekollektiv