Am besten wenden Sie sich an die Spitalleitung. Das Spital hat eine Betriebshaftpflichtversicherung und kann den Verlust dort anmelden.

Aber: Das Spital haftet eigentlich nie. Falls Sie wider Erwarten mit einem Haftpflichtanspruch durchkommen, gibt es nur den Zeitwert ans Hörgerät. Wenn es alt ist und die Lebensdauer abgelaufen, gibt es nichts mehr.

In Notfallsituationen haftet das Spital übrigens sowieso nie: Wenn das Leben der Mutter gefährdet war, müssen Ärzte und Pflegepersonal alles tun, um ihr Leben zu retten, auf etwas anderes kann nicht Rücksicht genommen werden. Falls das Hörgerät also in solch einer Situation wegkommt, muss das Spital nie zahlen.

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Wenn Sie vom Spital kein Geld erhalten und das Hörgerät schon älter als fünf Jahre ist, können Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse melden. Eventuell hat die Mutter auch eine spezielle Hörgeräteversicherung abgeschlossen, meist kann man das in der Hausratversicherung entsprechend ergänzen.

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