Das bedeutet die Nahost-Eskalation für meinen Flug
Wegen des Kriegs zwischen Israel und dem Iran werden Flüge gestrichen und Umwege über den halben Kontinent geflogen. Was Reisende jetzt wissen müssen.
Viele Flugzeuge werden wegen der Kämpfe im Nahen Osten umgeleitet.
Swiss fliegt bis auf Weiteres weder nach Tel Aviv noch nach Beirut. Auch die israelische Airline El Al hat den Betrieb vorübergehend eingestellt. Wer nach Asien reist, muss mit längeren Flugzeiten rechnen – und wer betroffen ist, erhält zwar sein Geld zurück, aber keine Entschädigung. Wie die Rechtslage genau aussieht.
1. Welche Auswirkungen hat der Nahost-Konflikt auf den Schweizer Flugverkehr?
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten setzt die Swiss ihre Flüge nach Tel Aviv bis 25. Oktober aus. Eigentlich war geplant gewesen, den Flugbetrieb nach und von Tel Aviv ab 23. Juni wieder aufzunehmen. Auch nach Beirut fliegt die Airline derzeit nicht – und zwar bis und mit 31. Juli. Die israelische Airline El Al hat vorübergehend alle Flüge ausgesetzt – bis mindestens Freitag, 27. Juni. Bis Ende Juni können keine neuen Flüge gebucht werden.
Die Golfstaaten Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Kuwait sperrten angesichts des iranischen Gegenschlags vom Montagabend ihre Lufträume. Zum Zeitpunkt der Schliessung befanden sich Hunderte Flugzeuge in der Luft. Es folgte ein internationales Flugchaos.
Auch Flüge von und nach Zürich waren betroffen. So wurde ein Swiss-Flug, der von Zürich nach Dubai führen sollte, nach Kairo umgeleitet, steuerte dann Antalya im Südwesten der Türkei an und landete schlussendlich wegen zu vieler umgeleiteter Flüge in Izmir. Ein weiterer Flug von Dubai nach Zürich fällt am heutigen Dienstag aus. Weitere Flüge von Katar in Richtung Schweiz und von Zürich nach Delhi wurden gestrichen.
Mittlerweile haben die Vereinigten Arabischen Emirate und Kuwait den Luftraum wieder geöffnet. Der Flugverkehr dürfte sich normalisieren.
2. Kommt es zu Verspätungen?
Aktuell verlängern sich Reisen nach Asien je nach Ziel um bis zu 30 Minuten, da der Luftraum von betroffenen Staaten gemieden wird. Mehrere Staaten haben infolge der Eskalation den Luftraum zwischenzeitlich gesperrt, so laut der Nachrichtenagentur DPA auch der Irak und Jordanien. Eine Maschine der Swiss auf dem Weg nach Singapur musste in der Nacht auf Freitag umdrehen und flog nach Zürich zurück.
3. Mein Flug wurde gecancelt: Was tun?
Die Swiss informiert betroffene Fluggäste eigenen Angaben zufolge aktiv. Gemäss der europäischen Fluggastverordnung können diese bei Annullierung entweder kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Oder sich den Ticketpreis erstatten lassen – die Airline muss innert sieben Tagen bezahlen. Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben Flugpassagiere aber nicht. Denn bei «aussergewöhnlichen Umständen» ist gemäss EU-Verordnung keine solche geschuldet – und der gesperrte Luftraum ist ein solcher Umstand.
4. Mein Flug nach Asien dauert länger. Welche Ansprüche habe ich?
Keine. Wenn ein Flugzeug drei Stunden oder noch später ankommt, können Flugpassagiere grundsätzlich eine Entschädigung verlangen. Doch auch hier entfällt der Anspruch wegen des «aussergewöhnlichen Umstands».
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 20. Juni 2025 veröffentlicht und nun aktualisiert.
- Beobachter-Merkblatt: Ihre Rechte als Flugpassagier/-in
- El Al: Updates Following Recent Events
- «Tages-Anzeiger»: Swiss-Maschine fliegt in iranischen Luftraum und kehrt zurück nach Zürich
- «Tages-Anzeiger»: Katar und die Emirate sperren Luftraum – auch Flüge von und nach Zürich betroffen