Zehn Fragen und Antworten zur Vollmacht:
- Checkliste: Was Sie vor dem Ausstellen bedenken sollten
- Was ist eine Vollmacht?
- Welche Formvorschriften gibt es?
- Was steht in einer Vollmacht?
- Wieso hat die Post ein eigenes Formular?
- Was versteht man unter einer Generalvollmacht?
- Wie kann man eine Vollmacht widerrufen?
- Wie weit geht die Vollmacht der Krankentaggeldversicherung?
- Treuhänder überschreitet seine Kompetenz: Was tun?
- Kontosperrung der Bank: Mit Vollmacht vorbeugen?
- Vater dement: Bin ich mit seiner Vollmacht abgesichert?
Leserfrage:
Eine Vollmacht – was ist das eigentlich?
Jede Person kann sich vertreten lassen. Mit einer Vollmacht ermächtigt man eine bestimmte Person zur Stellvertretung, also dazu, in fremdem Namen zu handeln.
Ich will einen Freund bevollmächtigen. Gibt es da Formvorschriften?
Nein. Auch eine mündliche Vollmacht ist gültig. Um möglichen Konflikten vorzubeugen, sollten Sie die Vollmacht aber schriftlich verfassen (siehe Mustervorlage). Für ein formbedürftiges Geschäft – etwa einen Kaufvertrag über eine Liegenschaft, der öffentlich beurkundet werden muss – kann es in der Praxis notwendig sein, die Unterschrift in der Vollmacht durch einen Notar beglaubigen zu lassen.
Was sollte in der Vollmacht stehen?
Halten Sie die involvierten Parteien fest, also vollmachtgebende Person und Bevollmächtigte/Stellvertreter. Bezeichnen Sie das Geschäft oder die Angelegenheiten, die die Person für Sie besorgen kann. Mit einer klaren Formulierung vermeiden Sie Streit.
Die Post verlangt für die Stellvertretung ein besonderes Formular. Muss ich das akzeptieren?
Ja, Anbieter können ihre eigenen, besonderen Vollmachtsformulare vorschreiben. Das ist bei der Post zum Beispiel so, wenn Sie für jemanden einen eingeschriebenen Brief abholen wollen. Auch bei Banken ist das Standard – etwa dann, wenn Sie über ein fremdes Bankkonto verfügen wollen.
Ich soll eine Generalvollmacht unterschreiben. Was bedeutet das?
Wenn Sie jemandem eine Generalvollmacht erteilen, kann die Person Sie in allen Belangen und ohne Einschränkung vertreten. Überlegen Sie also gut, ob Sie das wirklich wollen oder ob es nicht sinnvoller wäre, die Vollmacht auf einzelne Geschäfte einzugrenzen (siehe Mustervorlage). Eine Generalvollmacht erfordert auf jeden Fall Vertrauen.
Kann ich eine Vollmacht einfach widerrufen?
Jederzeit. Achtung: Solange die bevollmächtigte Person nichts vom Widerruf weiss, kann sie weiterhin verbindlich für Sie tätig sein. Es ist also wichtig, dass Sie die Vollmacht schriftlich und eingeschrieben widerrufen – obwohl der Widerruf auch formlos gültig wäre.
Die Vollmacht der Krankentaggeldversicherung geht mir zu weit. Was kann ich tun?
Viele Versicherungen verlangen tatsächlich sehr umfassende Standardvollmachten, die sie ermächtigen, bei Drittpersonen und -stellen Informationen einzuholen. Wenn Ihnen das zu weit geht, wenden Sie sich am besten an die Versicherung. Lassen Sie sich Unklarheiten erörtern und fragen Sie nach, ob die Vollmacht gezielt auf das Notwendige beschränkt werden kann oder ob statt der Generalvollmacht nicht auch Einzelvollmachten für die jeweils involvierten Ärztinnen und Ärzte möglich wären. Aber Achtung: Sie haben eine Mitwirkungspflicht und müssen der Versicherung alle nötigen Informationen liefern. Wenn Sie nicht kooperieren, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern.
Mein Treuhänder hat seine Vollmacht überschritten. Was kann ich nun tun?
Der Treuhänder hat sich vertragswidrig verhalten. Wenn Sie geschädigt wurden, kann er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig sein. Suchen Sie am besten das Gespräch und diskutieren Sie Massnahmen. Im schlimmsten Fall können Sie ihn anzeigen.
Ich habe gehört, dass im Todesfall alle Bankkonten gesperrt werden. Kann ich mit einer Vollmacht vorbeugen?
Kaum. Wenn jemand stirbt, sperrt die Bank Konten , Depots, Karten und E-Banking-Zugänge. Eine Kontosperre dauert grundsätzlich so lange, bis alle Erben identifiziert sind. Sie soll verhindern, dass Unbefugte Abbuchungen tätigen und andere schädigen können. Kontovollmachten über den Tod hinaus werden von den Banken kaum mehr akzeptiert und sind auch nicht sehr wirkungsvoll, weil sie von Erbenden jederzeit widerrufen werden können. Hingegen werden Gemeinschaftskonten, sogenannte Und-/Oder-Konten, meistens nicht gesperrt. Erkundigen Sie sich dazu bei der Bank.
Mein Vater ist dement. Vor ein paar Jahren hat er mir eine Vollmacht erteilt. Kann ich nun für ihn tätig werden?
Nur wenn Ihr Vater einen Vorsorgeauftrag erstellt hat, als er noch urteilsfähig war. Der Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Im Vorsorgeauftrag kann man festhalten, wer einen im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten oder wie das Vermögen verwaltet werden soll. Achtung: Sie dürfen erst für Ihren Vater handeln, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) den Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt hat.
Vollmacht, ohne schreiben zu können?
Frage einer Leserin: Meine 87-jährige Tante ist länger im Spital. Sie zittert stark und kann nicht mehr schreiben. Wie kann sie mir eine Vollmacht geben?
Antwort von Helena Ott, Fachbereich Staat:
Um für die Tante während des Spitalaufenthalts und der Reha die nötigen Geschäfte zu erledigen, brauchen Sie eine Generalvollmacht oder mehrere Spezialvollmachten. Dafür reicht die sogenannte einfache Schriftlichkeit, also ein Vertrag mit Unterschrift.
Weil Ihre Tante aber nicht mehr leserlich unterschreiben kann, kann sie keine solche Vollmacht ausstellen. Deshalb muss ihr Wille von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt werden. Da Ihre Tante im Moment auch nicht zu einer solchen Person gehen kann, muss diese zu ihr kommen.
Prüfen Sie aber zuerst, wofür Sie die Vollmacht brauchen. Gerade Banken oder die Post verlangen oft, dass man ihre eigenen Vollmachtsformulare benutzt. Danach wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar, der die Vorlage erstellt und die Urkunde im Spital beglaubigt.
Wie erteilt man eine Vollmacht für eine oder mehrere Handlungen, um sich durch eine andere Person vertreten zu lassen? Und was sollte beim Vorsorgeauftrag beachtet werden? Beobachter-Mitglieder erhalten zu diesen und weiteren Angelegenheiten die passende Vorlage.