Trotz Festpreis wird der Umzug deutlich teurer
Eine Zügelfirma verlangt happige Nachzahlungen von Beobachter-Leser Finn Berger, obwohl ein Fixpreis abgemacht war. Der Beobachter erklärt, was in solchen Fällen gilt.
Veröffentlicht am 31. Juli 2025 - 16:32 Uhr
Zügelfirmen sind eine Entlastung beim Umzug – aber nur mit der richtigen Vorbereitung.
Finn Berger ist genervt. Sein Umzug hat einen Drittel mehr gekostet als ursprünglich abgemacht – obwohl die Zügelfirma in der Offerte ein «Festpreis-Angebot» garantierte. Statt rund 2400 Franken für Umzug und Reinigung wollte die Firma am Ende rund 3200 Franken. Was lief schief?
Berger, der eigentlich anders heisst, hat bei der Buchung versäumt, alle Informationen vollständig anzugeben. Er hat die Entfernung vom Parkplatz zur Wohnung unterschätzt und der Firma einige Möbelstücke nicht angegeben. Ausserdem hat er sie nicht informiert, dass er in einer Maisonette-Wohnung mit Innentreppe wohnt.
Die Folge: Berger musste am Umzugstag 800 Franken nachzahlen.
Auch die Reinigung drohte teurer zu werden als abgemacht. Die Firma verlangte 150 Franken zusätzlich, weil eine Wohnung mit Treppe aufwendiger zu putzen sei als eine ohne. Und: Die Zügelfirma wies Berger während des Putzens darauf hin, dass bei der Terrasse eine Hochdruckreinigung nötig sei. Dafür wollte sie nochmals 150 Franken.
Falls der Mehraufwand nicht übernommen werde, verfalle die Abnahmegarantie, schrieb die Firma per Mail. Berger zahlte nicht. Die Hochdruckreinigung wurde nicht gemacht.
Zügelfirma verweist auf unvollständige Angaben
«In der Offerte versprach die Firma, dass sie alle Reinigungsmaterialien bringe», sagt der Beobachter-Leser. «Und im Onlineformular wurde nicht nach einer Hochdruckreinigung gefragt.» Dass er eine Terrasse hat, habe er allerdings angegeben.
Weil die Reinigung ungenügend gewesen sei, habe der Vermieter die Wohnung nicht abgenommen, sagt Berger. Er habe sie selbst nachputzen müssen.
Die Zügelfirma weist diese Vorwürfe zurück. Bergers unvollständige Angaben hätten Mehrkosten verursacht, schreibt sie auf Anfrage des Beobachters. Eine entsprechende Aufstellung liegt dem Beobachter vor. Die Reinigung sei zudem ordnungsgemäss durchgeführt worden – Berger habe das mit seiner Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll bestätigt.
Die Firma sagt, die Abnahmegarantie sei weiterhin gültig gewesen. Sie habe letztlich darauf verzichtet, die 300 Franken Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Allfällige Mängel hätte Berger also innerhalb von drei Tagen melden können.
Berger sagt, er sei darüber nie informiert worden.
Beobachter-Expertin: Firma muss die richtigen Fragen stellen
Was gilt in solchen Fällen? «Wenn ein Festpreis abgemacht ist, dann gilt der grundsätzlich so», sagt Nicole Müller, Juristin beim Beobachter-Beratungszentrum. Ausser der Anbieter könne nachweisen, dass es Mehrkosten gab wegen Umständen, die er nicht vorhersehen konnte. In diesem Fall sei das teils gegeben: mehr Möbel, eine grössere Distanz zum Parkplatz und die Innentreppe, die Mehraufwand verursachten.
Anders bei den 150 Franken für die Hochdruckreinigung. «Kunden müssen korrekte Angaben machen, sonst ist die Offerte nichts wert – und damit auch der Vertrag nicht», sagt Müller. Es sei aber grundsätzlich die Sache der Firma, die richtigen Fragen zu stellen. Schliesslich engagiere man Fachleute und vertraue darauf, dass sie die relevanten Dinge im Griff haben.
Im Fragebogen der Zügelfirma müssen Kunden angeben, ob sie einen Balkon oder eine Terrasse haben und wie gross diese ist. «Wenn es um Details wie Quadratmeter geht, können Kunden davon ausgehen, dass der Anbieter selbst die richtigen Werkzeuge aussucht oder wenn nötig nach dem Verschmutzungsgrad fragt», sagt Müller.
In diesem Fall heisse das: Die 150 Franken für die Hochdruckreinigung wären nicht geschuldet gewesen. Auch wenn die Firma im vorliegenden Fall aus Kulanz darauf verzichtet hat, wäre sie grundsätzlich nicht berechtigt gewesen, deswegen die Abnahmegarantie zu verweigern.
- Dokumente der Umzugs- und Reinigungsfirma: Offerte, AGB, Mehrkostenübersicht, Abnahmeprotokoll
- Mailaustausch zwischen Finn Berger und der Umzugs- und Reinigungsfirma