Warum sich in den Ferien jemand um Ihre Post kümmern sollte
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Wenn Sie verreisen, kann ein voller Briefkasten gefährlich sein.
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 17:08 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, ob sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn Sie den Brief während den Ferien nicht annehmen können.
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Ich bin zwei Wochen in den Ferien. Muss jemand den Briefkasten leeren?
Ja, das ist eine gute Idee.
Organisieren Sie jemanden, der sich um Ihre Post kümmert.
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Das ist aber mühsam. Muss ich wirklich?
Ja. Überquellende Briefkästen motivieren Einbrecherinnen. Und Wohnungskündigungen kennen keine Ferien.
Das heisst: Auch wenn Sie weg sind, kann Ihnen eine Kündigung gültig zugestellt werden.
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Verlängern meine Ferien die Kündigungsfrist?
Nein. Die Frage, wann eine Kündigung genau als zugestellt gilt, landete schon oft vor Gericht – wegen tausend Detailfragen.
Grundsätzlich gilt: Wenn der Postbote der Mieterin den Brief nicht persönlich aushändigen kann, gilt die Kündigung als empfangen, sobald es theoretisch möglich war, den Brief auf der Post abzuholen. In der Regel ist dies der erste Tag der auf der Abholungseinladung angegebenen Abholfrist.
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Was, wenn die Kündigung zu spät zugestellt wurde?
Dann ist sie nicht etwa ungültig, sondern gilt automatisch auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin.
So viel für heute
Schöne Ferien!
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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Dezember 2024 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
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1 Kommentar
Natürlich sollte z.B. bei einer Kündigung immer ge- oder überprüft werden, ob diese missbräuchlich und im Sinn des Vermieters war oder ist. Auch der Vermieter muss sich an Regeln und Fristen halten. So kann er nicht verlangen, dass er, wenn der Mieter z.B. eine Weltreise unternimmt, auch kontrollieren muss (wie auch?) wenn Renovierung oder Sanierung anstehen. Auch kann er nicht alle Ordner und Unterlagen in die Ferien mitnehmen, nur weil der Vermieter ihm vielleicht kündigen kann.