Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, ob sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn Sie den Brief während den Ferien nicht annehmen können.

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Ich bin zwei Wochen in den Ferien. Muss jemand den Briefkasten leeren?

Ja, das ist eine gute Idee.

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Organisieren Sie jemanden, der sich um Ihre Post kümmert.

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Das ist aber mühsam. Muss ich wirklich?

Ja. Überquellende Briefkästen motivieren Einbrecherinnen. Und Wohnungskündigungen kennen keine Ferien.

Das heisst: Auch wenn Sie weg sind, kann Ihnen eine Kündigung gültig zugestellt werden.

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Verlängern meine Ferien die Kündigungsfrist?

Nein. Die Frage, wann eine Kündigung genau als zugestellt gilt, landete schon oft vor Gericht – wegen tausend Detailfragen.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Postbote der Mieterin den Brief nicht persönlich aushändigen kann, gilt die Kündigung als empfangen, sobald es theoretisch möglich war, den Brief auf der Post abzuholen. In der Regel ist dies der erste Tag der auf der Abholungseinladung angegebenen Abholfrist.

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Was, wenn die Kündigung zu spät zugestellt wurde?

Dann ist sie nicht etwa ungültig, sondern gilt automatisch auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin.

So viel für heute

Schöne Ferien!

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Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Dezember 2024 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

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