Lange galten WGs als typische Studentenunterkünfte. Junge Menschen mit kleinem Budget schlossen sich zusammen, teilten Küche, Wohnzimmer und natürlich die Mietkosten. Nun dürfte sich dieses Bild ändern. Es scheint, als würden immer mehr Menschen auch nach der Ausbildung Wohngemeinschaften bevorzugen.

Wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen, wurden im vergangenen Jahr 29’000 neue Haushalte gebildet, in denen mindestens drei Personen wohnen. Das sind 7466 mehr als 2021.

Die Immobilienberatungsfirma Wüest Partner schreibt in ihrem Immo-Monitoring, dass der starke Zuwachs an Wohngemeinschaften eher unfreiwillig passiere. Bei WG-Gründungen spielen besonders die steigenden Wohnkosten eine Rolle: Miete und Nebenkosten werden immer teurer. Wüest Partner erwartet bei den inserierten Mietpreisen für 2024 einen Anstieg um 3,8 Prozent.

Auch der begrenzte Wohnraum macht WGs attraktiv. Noch immer werde wegen der hohen Baupreise weniger gebaut, schreibt Wüest Partner. Das Angebot an Wohnungen ist und bleibt also knapp. 

Allen Vorteilen zum Trotz: Die meisten haben schon Geschichten gehört, in denen das Zusammenleben fast oder ganz in einem Fiasko geendet hat. Das muss nicht sein, wenn man ein paar wichtige formale Punkte beachtet. Ein paar Tipps, damit das Zusammenleben mit Freunden oder fremden Menschen gelingt:  

Wer soll den Mietvertrag unterschreiben?

Grundsätzlich ist es einfach, gemeinsam eine Wohnung zu mieten. Es können alle Mietenden den Mietvertrag unterschreiben. Somit tragen alle Mieterinnen und Mieter dieselbe Verantwortung und sie sind alle verpflichtet, Miete zu zahlen. Aber: Entscheidet sich eine WG für diese Lösung, kommen sie später kaum wieder voneinander los. Will eine Partei aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen alle verbliebenen Mieter und die Vermietung die Zustimmung für einen neuen Vertrag geben. Die Wohnung ganz zu künden, geht nur, wenn alle Mieterinnen und Mieter damit einverstanden sind und die Kündigung unterzeichnen.

WGs können sich auch dafür entscheiden, dass nur eine Person im Mietvertrag steht. Die weiteren Bewohnenden gehen dann mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag ein. Dies ist vorteilhaft, da ein Wechsel unter den Bewohnenden nicht direkt zu einem neuen Mietvertrag führt. Das bietet der Vermietung weniger Chancen, die Miete zu erhöhen. 

Vermietet man die WG unter, ist es sinnvoll, einen schriftlichen Untermietvertrag zu verfassen. Mietdauer, Mietzins und Nebenkosten sollten darin aufgeführt sein. Untervermietungen sind in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, es empfiehlt sich aber, die Zustimmung der Verwaltung einzuholen, bevor die Untervermietung beginnt. 

SMS-Dialog: Wohnung zur Untermiete

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Wer seine Wohnung untervermieten möchte, sollte ein paar Punkte beachten...
Quelle: Beobachter Bewegtbild

Welche Versicherungen brauchen WG-Bewohner?

Wer neu in eine WG zieht, sollte eine Hausratversicherung abschliessen. Diese ist zwar nicht obligatorisch, sie deckt aber grössere Schäden ab, die durch Feuer oder Überschwemmung entstehen können. Generell ist es sehr zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Damit sind alle weiteren Mieterschäden gedeckt. Mietende müssen lediglich den Selbstbehalt zahlen. 

Sind die WG-Bewohnerinnen und -Bewohner junge Menschen, die direkt von zu Hause ausziehen, ist es sinnvoll, vor dem Abschluss einer Versicherung mit den Eltern zu prüfen, ob sie überhaupt schon eine eigene Police brauchen. Je nach Versicherungsanbieter sind die Kinder auch nach dem Auszug noch versichert. Bei der Versicherung nachzufragen, lohnt sich allemal.