Das uneheliche Kind eines Schweizers erhält das Schweizer Bürgerrecht, sobald die Vaterschaft anerkannt wird. Sie können sich schon vor der Geburt um die Vaterschaftsanerkennung bemühen und bei einem Zivilstandsamt einen Termin vereinbaren, um die Vaterschaft anzumelden.

Bei der Geburt des Kindes im Spital benötigt Ihre Partnerin ihren Geburtsschein – nicht älter als sechs Monate – mit den Elternnamen, jeweils den Nachweis der Staatsangehörigkeit, des Zivilstands und des Wohnsitzes sowie den Ausländerausweis.

Ihr Kind wird als Schweizer Bürger auf die Welt kommen, eventuell auch Doppelbürger Doppelbürger Zwei Pässe – viele Pflichten werden. Klären Sie mit dem Konsulat des Heimatstaats der Mutter ab, ob dieser die Doppelstaatsangehörigkeit, wie die Schweiz sie kennt, ebenfalls zulässt.