Vorab für das Verständnis, wie EL berechnet werden Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? : Die EL-Stelle addiert Einnahmen wie Renten, Einkommen, Vermögensertrag und Vermögensverzehr. Das Ergebnis stellt sie den massgeblichen Ausgaben gegenüber (Miete, allgemeiner Lebensbedarf, durchschnittliche Krankenkassenprämie). Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, erhält die Gesuchstellerin die Differenz als Ergänzungsleistung.

Das Einkommen der Konkubinatspartner spielt bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen keine Rolle. Ihre Einnahmen sind also nicht relevant. Auch bei den Ausgaben bleibt der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf gleich hoch wie vorher, da Ihre Partnerin bei der EL-Berechnung als alleinstehend gilt.

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Aber: Mit dem Umzug ändern sich die Wohnkosten Ihrer Freundin. Denn die EL-Stelle teilt den Mietzins (inklusive Nebenkosten ) zu gleichen Teilen auf die einzelnen Bewohner auf. Das gilt für Wohngemeinschaften wie für Konkubinatspaare. Der Mietzinsanteil der Personen, die nicht in die EL-Berechnung eingeschlossen sind, wird ausser Betracht gelassen. Bei Ihrer Freundin werden also weniger Ausgaben fürs Wohnen angerechnet, und als Folge davon erhält sie weniger Ergänzungsleistungen.

Die Sache mit dem Mietvertrag

Wenn Ihre Freundin in Ihr Eigenheim zieht und Sie beide einen Mietvertrag unterschrieben haben, muss die EL-Stelle das beachten. Das heisst, dass sie den vereinbarten Mietzins (bis zum zulässigen Maximum) als Ausgabe berücksichtigen muss. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass Ihre Partnerin den Mietzins tatsächlich bezahlt und dieser nicht übertrieben hoch ist.

Wenn kein Mietzins bezahlt wird oder wenn dieser offensichtlich zu hoch ist, geht die EL-Stelle vom Mietwert des Wohnobjekts zuzüglich einer Nebenkostenpauschale aus und teilt diese Summe zu gleichen Teilen auf die Bewohner auf.

Falls Ihre Freundin Ihnen den Haushalt führt, könnte ihr ein hypothetisches Erwerbseinkommen für die Haushaltführung angerechnet werden. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie beide bescheidene Einkünfte haben.

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Mehr zu Ergänzungsleistungen

Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

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