Das neue Urteil
Den Zustupf verspekuliert
AHV- und IV-Rentner, die ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer sein Vermögen jedoch leichtfertig verspekuliert und deswegen bedürftig wird, kann nicht mit einem solchen staatlichen Zustupf rechnen. Mehr