Wann ist der Job zu Ende?
Frage: Im Juli dieses Jahres werde ich 65 Jahre alt. Endet mein Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Referenzalters automatisch oder muss ich kündigen?
Veröffentlicht am 1. Januar 2024 - 07:00 Uhr

Das Erreichen des AHV-Referenzalters bewirkt nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des AHV-Referenzalters nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag so festgehalten ist. Sonst läuft der Vertrag weiter.
Die meisten schriftlichen Arbeitsverträge enthalten keine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des AHV-Referenzalters endet. In diesem Fall braucht es eine Kündigung . Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen (Aufhebungsvereinbarung).
Solange eine Kündigung oder Vereinbarung nicht erfolgt ist, müssen die Arbeitnehmer weiterarbeiten, und der Arbeitgeber schuldet ihnen den vereinbarten Lohn. Das Erreichen des AHV-Referenzalters bewirkt also nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses; es ist kein gesetzlicher Beendigungsgrund.
In der Schweiz können Arbeitsverträge beiderseitig zu jeder Zeit aufgelöst werden. Einen Grund für die Kündigung braucht es nicht, doch es gibt Ausnahmen. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, welche das sind, ob Sie rechtlich gesehen unter Kündigungsschutz stehen und wie Sie mittels einer Briefvorlage schriftlich gegen eine fristlose Entlassung protestieren können.
