Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
25- bis 40-Jährige können sich bis am 15. Februar erleichtert einbürgern
Bis zum 15. Februar läuft die Übergangszeit zur erleichterten Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Wer sich jetzt noch einbürgern lassen kann, und was es zu beachten gilt.