Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sind Einheimische ohne Schweizer Pass. Am 12. Februar 2017 hat das Stimmvolk beschlossen, ihnen eine erleichterte Einbürgerung zu ermöglichen. Die Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmen-Anteil von über 60 Prozent angenommen.

Ein Jahr später trat diese Einbürgerungserleichterung in Kraft. Personen bis 25 Jahre, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, können sich seither erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Im Gegensatz zur ordentlichen Einbürgerung dauert das Verfahren weniger lang, und die Kosten sind tiefer: 500 Franken für volljährige Personen und 250 Franken für Minderjährige.

Bis fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung gelten Übergangsbestimmungen, wonach sich auch zwischen 25- und 40-Jährige erleichtert einbürgern können. Diese Übergangszeit läuft noch bis zum 15. Februar 2023.

So funktioniert die erleichterte Einbürgerung

Bis 40-Jährige, die sich noch bis vor Ende der Übergangszeit erleichtert einbürgern lassen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder hat nachweislich ein Aufenthaltsrecht erworben.
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht. 
  • Sie müssen selbst eine Niederlassungsbewilligung haben, in der Schweiz geboren sein und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben.
  • Sie müssen erfolgreich integriert sein, eine Landessprache sprechen, arbeiten oder eine Ausbildung machen; die Gesetze einhalten und in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen oder sie vollständig zurückbezahlt haben. 

Und so muss vorgegangen werden:

  • Beim Staatssekretariat für Migration das Gesuchsformular bestellen (mit dem Kontaktformular oder per Mail) und Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie Beweggründe für die Bestellung angeben.
  • Dokumente zusammensuchen, die belegen, dass die obigen Kriterien erfüllt werden. Welche Dokumente das genau sind, steht hier.
  • Das Gesuch zusammen mit allen Unterlagen per Post an das Staatssekretariat für Migration senden (Staatssekretariat für Migration SEM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern).

Erleichterte Einbürgerung birgt auch Hürden

Von den etwa 25’000 Berechtigten haben sich bis Ende 2020 nur rund 1800 Personen erleichtert einbürgern lassen. Das ist eine «ernüchternde Bilanz», schreibt die Eidgenössische Migrationskommission im Februar 2022. Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation berge zu viele bürokratische Hürden Schweizer Pass Erleichterte Einbürgerung – doch nicht so leicht . So erwies es sich oft als schwierig bis unmöglich, Belege für Aufenthaltsrechte und -dauer von Eltern und Grosseltern zu erbringen.

Deswegen will eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ermöglichen, dass sich Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation noch einfacher einbürgern lassen können. Die Initiative will den Geburtsort berücksichtigen, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitern und den Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausdehnen. Zudem sollen Behörden, die selbst über erforderliche Unterlagen verfügen, diese selbst einbringen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats entschied Ende Januar, dem Vorstoss keine Folge zu leisten. Nur vier Jahre nach Inkrafttreten von neuen Bestimmungen gelte es abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickle. Die vorberatende Kommission hatte sich bereits im Mai 2022 gegen die Initiative ausgesprochen. In der Wintersession 2022 gab der Nationalrat der Initiative Folge, so dass nun der Ständerat endgültig über das Anliegen entscheiden muss. 
 

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