Zu früh auf Sommerpneus gewechselt – und jetzt?
Wer bezahlt, wenn man mit Sommerreifen auf vereister Strasse einen Unfall baut? Der Beobachter erklärt, was rechtlich gilt.

Veröffentlicht am 1. April 2026 - 13:45 Uhr

In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht zu Winter- oder Sommerreifen, aber …
Die Theorie ist einfach: Von O bis O soll man die Autoreifen wechseln – also ab Oktober auf Winter-, ab Ostern auf Sommerpneus. In der Praxis macht jedoch das Wetter nicht immer mit.
Wer jetzt schon auf Sommerreifen gewechselt hat, weil er oder sie dachte, dass die frühlingshaften Temperaturen von Mitte März so bleiben, hat auf vereisten Strassen bei einem Unfall schlechte Karten.
Zwar ist es in der Schweiz nicht vorgeschrieben, im Winter mit Winterpneus zu fahren und im Sommer mit Sommerpneus. Doch wer mit einem nicht betriebssicheren Fahrzeug unterwegs ist, hat bei einem Unfall in der Regel schlechte Karten.
Winterreifen im Sommer mit längerem Bremsweg
Tatsächlich riskiert man bei einem verschuldeten Unfall nämlich, dass die Versicherung nicht zahlt, die Leistungen kürzt oder später Geld zurückfordert. Auch eine Busse oder ein Führerausweisentzug sind möglich – wegen nicht betriebssicheren Zustands des Fahrzeugs. Es müsste allerdings bewiesen sein, dass der falsche Reifen die Ursache für den Unfall war.
Hinzu kommt: Unter 7 Grad sind Winterreifen aufgrund ihrer Gummimischung besser geeignet. Steigen die durchschnittlichen Temperaturen, verringert sich auch der Bremsweg von Sommerpneus.
Darum sollte man im Frühling besser noch etwas mit dem Reifenwechsel zuwarten oder das Auto in der Garage stehen lassen, bevor man mit Sommerpneus auf vereisten Strassen fährt.




