Ende August flog die frisch verheiratete Martha Nowicki* mit ihrem Ehemann aus Polen nach Zürich zurück – den neuen Ehering am Finger. Am Zoll wurde das Paar angehalten und auf die Ringe angesprochen. Schmuck ab einem gewissen Wert müsse verzollt werden, sagte die Zollbeamtin. Weil die Ringe ein Geschenk ihrer Mutter waren, musste Nowicki zuerst bei ihr anrufen. Die gute Auskunft aus Polen: Der Ring kostete keine 300 Franken. Er konnte deshalb zollfrei eingeführt werden.

Doch die Zollbeamtin liess nicht locker. Sie durchsuchte den Koffer und fand Ohrringe. Der Familienschmuck ist seit Jahren im Besitz von Martha Nowicki. Sie ist mit ihm im Gepäck schon mehrmals aus- und eingereist. Nowicki wusste nicht, wie viel die alten Ohrringe gekostet hatten. Die Zöllnerin schätzte sie kurzerhand auf 750 Franken – und kam so auf einen zollpflichtigen Gesamtbetrag von über 1000 Franken Warenwert. Falls Nowicki nicht einwillige, werde der Schmuck konfisziert, drohte die Zöllbeamtin. Dabei sei nicht sicher, ob sie ihn zurückerhalte. Martha Nowicki zahlte deshalb Mehrwertsteuer und 150 Franken Busse. Und ärgert sich noch jetzt: «Beamtenwillkür!»

Zollquittungen stets einpacken

Der Leiter der Zollstelle am Flughafen Zürich hat für ihre Beschwerden kein Gehör. Sie könne gegen den Strafbescheid ja vor Gericht klagen, meint er. Zollquittungen müsse man mindestens ein Jahr lang aufbewahren und bei der Wiedereinreise vorweisen können, schreibt die Zollverwaltung auf Anfrage. Und bei teuren Waren sei es «sicher von Vorteil, die Zollquittungen länger aufzubewahren und mitzuführen». So könnten langwierige Abklärungen am Zoll vermieden werden.

Bleibt als Fazit: Wer ins Ausland reist, lässt den Ehering besser zu Hause – oder reist mit einer billigen Kopie. 

 

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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