Nein. Post nicht entgegenzunehmen ist fast immer eine schlechte Idee. Ganz besonders wenn Sie befürchten, es könnte sich um eine Kündigung handeln.
Rechtlich relevante und daher eingeschrieben verschickte Post, die nicht entgegengenommen wird, gilt früher oder später als zugestellt – selbst wenn der Adressat den Inhalt nie zur Kenntnis genommen hat.
Die Kündigung eines Mietvertrags gilt in aller Regel schon am ersten Werktag als empfangen, an dem Sie sie auf der Post hätten abholen können – also am Tag, nachdem der Pöstler den Abholzettel im Briefkasten deponiert hat, in selteneren Fällen sogar bereits am selben Tag.
Im Mietrecht wird grundsätzlich von dieser sogenannten absoluten (oder auch uneingeschränkten) Zustellfiktion ausgegangen – mit zwei Ausnahmen: Mietzinserhöhungsmitteilungen sowie Androhungen der Kündigung wegen Zahlungsrückstands gelten erst als am siebten Tag zugestellt, wenn sie nicht vorher abgeholt wurden (in diesem Fall spricht man von der relativen oder der eingeschränkten Zustellfiktion).
Dass eine Kündigung, Mietzinserhöhung oder andere Mitteilung als zugestellt gilt, hat nicht nur Folgen für den Termin, auf den sie in Kraft treten wird. Vielmehr beginnt auch die Frist zu laufen, innert der Sie sie bei der Mietschlichtungsbehörde anfechten könnten.
Wenn Sie das Schreiben ignorieren und nicht abholen gehen, wird diese Frist also ablaufen, ohne dass Sie je wussten, worum es ging. Und sollte es sich tatsächlich um die Kündigung der Wohnung handeln, sähen Sie sich im schlimmsten Fall in ein paar Monaten mit einem Ausweisungsverfahren konfrontiert – und hätten dann höchstwahrscheinlich weder reelle Chancen, sich zu wehren, noch viel Zeit, um eine neue Bleibe zu finden.
Fazit: Nehmen Sie eingeschriebene Briefe immer entgegen – selbst wenn Sie mit Sicherheit ausschliessen können, dass Ihnen ein reicher Onkel ein paar Tausendernoten schickt.
Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt und sind Sie skeptisch, ob der Vermieter überhaupt die formellen Anforderungen eingehalten hat? Beobachter-Abonnenten erhalten im Merkblatt «Kündigung durch Vermieter» detaillierte Infos zu den Regeln bei Kündigung sowie Tipps zur Mieterstreckung.