Beharren Sie darauf, dass Ihre Nachfolgerin das Inventar wie vereinbart übernimmt. Die Abmachung ist ein Kaufvertrag, von dem die Käuferin nicht einfach zurücktreten kann. Wenn Sie mit ihr einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, stehen Ihre Chancen gut, Ihre Kaufpreisforderung durchzusetzen.

Anders sieht es bei der Übertragung des Mietvertrags aus. Diese können Sie jetzt nicht mehr rückgängig machen. Diese spezielle Möglichkeit, den Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen, besteht nur bei Geschäftsräumen und unterscheidet sich vom Ersatzmieter bei Wohnungen.

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Mit der Zustimmung des Vermieters ist die neue Mieterin an Ihrer Stelle in den Mietvertag eingetreten. Darum ist es nun zu spät, eine andere Person auszusuchen, die das Inventar auch wirklich übernehmen wird. Sie haften sogar von Gesetzes wegen solidarisch mit der anderen Coiffeuse für den Mietzins bis zum nächsten Kündigungstermin, höchstens für zwei Jahre.

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Quelle: Beobachter Edition