Nein. Juristisch gilt der Grundsatz «Kauf bricht Miete nicht». Mit anderen Worten: Der Käufer tritt automatisch mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Darum braucht es auch keine neuen Mietverträge.

Es kommt zwar oft vor, dass neue Eigentümer auf diesem Weg versuchen, möglichst schnell höhere Mieteinnahmen zu erzielen. Das müssen Sie aber nicht akzeptieren.

Wenn man Ihnen etwa wegen einer ungenügenden Nettorendite die Miete erhöhen will, ist das zwar grundsätzlich möglich. Der Vermieter ist jedoch angehalten, die Mietzinserhöhung auf dem amtlichen Formular anzuzeigen.

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Zudem kann der Vermieter die Mietzinsänderung nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und mit einer zusätzlichen Bedenkfrist von zehn Tagen anordnen. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, selber den Mietvertrag zu kündigen, bevor die Erhöhung umgesetzt werden kann. Oder Sie können die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Eigentümerwechsel»

Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Eigentümerwechsel im Mietrecht», ob der neue Besitzer schnell mal den Mietzins nach oben anpassen darf und welche Rechte sie haben, wenn für die Mietwohnung ein dringender Eigenbedarf beansprucht wird. 

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