Die Kollegin strahlt: «1200 Franken habe ich am Wochenende eingenommen. Das hätte ich nie gedacht.» Wie hat sie das geschafft? Die Kollegin zieht um und hat mit den Sachen, die sie nicht mitnehmen will, einen Privat-Flohmarkt veranstaltet. Mundpropaganda brachte kaufwillige Freunde und Bekannte zum Minibasar, aber auch Händler. Resultat: Estrich und Keller sind leer, die Börse voll. Man braucht sich aber nicht mit Umzugsplänen zu tragen, um den Schatz zu heben, der auf dem Estrich vor sich hin staubt oder im Keller feucht wird. Schatz? Ja! Gerümpel kann zu Gold werden, so man es denn richtig anpackt.

Will man seinen Plunder auf einem Privat-Flohmarkt losschlagen, gilt es erst mal einige Fragen zu klären. Wo soll der Markt stattfinden, auf privatem, fremdem oder öffentlichem Grund? Entscheidet man sich für einen Standort auf öffentlichem Grund, braucht es in aller Regel eine Bewilligung der Gewerbe- oder Marktpolizei. Wohnt man zur Miete, muss der Vermieter sein Einverständnis geben. Nicht einmal auf eigenem Grund kann man tun und lassen, was man will. Auch wer vor dem eigenen Haus etwas verkauft, muss sich mindestens an die Ladenöffnungszeiten halten. Die Gemeinden haben wie immer in der föderalistischen Schweiz eigene Bestimmungen. Ein Anruf bei der Kanzlei oder Verwaltung der eigenen Wohngemeinde ist sehr zu empfehlen.

Gute Werbung, gute Präsentation

Ist der Ort bestimmt, geht es ans Marketing. Je mehr Leute vom Flohmarkt wissen, desto höher ist die Chance, viel zu verkaufen. Weisen Sie Freunde, Bekannte und Arbeitskolleginnen und -kollegen möglichst frühzeitig auf den Anlass hin, den Sie sinnvollerweise an einem Samstag durchführen. Selbstgedruckte, möglichst originelle und informative Flyer mit einem Orts- und Lageplan sowie Plakate am Arbeitsplatz oder an dafür vorgesehenen Stellen im Quartier (die Gemeindekanzlei/Stadtverwaltung gibt Auskunft) locken zusätzliche Kaufwillige an. Es lohnt sich, auch in Läden und Restaurants zu fragen, ob ein Zettel aufgehängt werden kann. Aber Achtung: Auf öffentlichem Grund und Boden ist das Verteilen von Werbe-Flyern für den eigenen Anlass meist unerwünscht oder bewilligungspflichtig.

Eine weitere Möglichkeit sind die öffentlichen Flohmärkte. Der Haken daran: Die besten Plätze sind morgens schnell weg. Also früh aufstehen! Manche Flohmärkte verlangen sogar eine vorgängige Platzreservation. Klären Sie auch die Parkplatzsituation ab.

Ob auf einem «richtigen» oder einem privaten Flohmarkt: Je weniger Staub, Schmutz oder Gebrauchsspuren der Interessierte entdeckt, umso eher wird er sich zum Kauf entschliessen. Es kann sich also lohnen, vor dem grossen Tag die Ware zu entstauben, mit einem feuchten Lappen abzuwischen und vielleicht sogar auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Der Wert eines Occasionsföhns etwa steigt ungemein, wenn er wirklich warme Luft produziert.

Von kaum zu überschätzender Bedeutung ist die gefällige Präsentation der Waren beim modernsten Absatzweg für Krempel: den Online-Auktionsplattformen. Der Vorteil von ricardo.ch oder ebay.ch ist, dass man sich um Standort, Bewilligung oder Marketing nicht zu kümmern braucht. Allerdings braucht man einen Internetzugang und zumindest Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Plattformen.

Hüten muss man sich vor der Todsünde im Internet: der Bilderlosigkeit. Wer keine Fotos ins Netz stellt, kann davon ausgehen, dass er auf seinen Waren sitzenbleibt. Beim Fotografieren darf man sich ruhig Mühe geben. Knipst man den Louis-XV-Stuhl in einer dunklen Estrichecke neben dem ausrangierten Bügelbrett und dem Skibob aus Kindertagen, wird sich der potentielle Käufer wohl ein Angebot weiter klicken. Bietet man aber mehrere Bilder aus verschiedenen Perspektiven und Distanzen, auf denen der Stuhl gut ausgeleuchtet und frei im Raum steht, steigen die Absatzchancen.

Wichtig ist auch eine genaue Beschreibung der Ware. Am besten versetzt man sich in die Rolle des Käufers und stellt sich vor, welche Fragen man in einem solchen Fall gerne beantwortet hätte. Mängel sollten nicht verschwiegen werden: Selber wird man ja auch ungern getäuscht. Mails von Interessenten sollten schnell und vollständig beantwortet werden. Manche Plattformen bieten übrigens die kostenpflichtige Möglichkeit, das eigene Angebot durch farbliche Auszeichnung oder bessere Positionierung aus der grossen Masse herauszuheben.

Der Trick: Mindestpreis ein Franken

Oft kann die Ware zu einem Fixpreis oder als Versteigerung, aber auch mit einem Mindestpreis angeboten werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Eigentümer den Wert ihrer Sachen meist überschätzen und einen zu hohen Fix- oder Mindestpreis verlangen. Mit einem Mindestpreis von nur gerade einem Franken einzusteigen braucht ein wenig Überwindung. Bedingt durch den Biet-Eifer der Interessenten, lassen sich so aber oft bessere Resultate erzielen als mit einem Fixpreis.

Geht die Ware nicht sofort weg, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Vielleicht ist die Nachfrage zu klein oder das Angebot zu gross. Trotzdem gibt es eigentlich kaum Waren, deren Verkauf von vornherein aussichtslos ist. Online tummeln sich auch viele Sammlerinnen und Sammler, die auf der Suche nach Besonderem und Ausgefallenem sind.

Hat sich Grossmutters Fuchs-Schal mit Kopf und Pfötchen oder anderes Estrichgut allen Anstrengungen zum Trotz als unverkäuflich erwiesen, bleiben zwei Möglichkeiten der Entsorgung – allerdings ohne Verdienstmöglichkeit. Grossmutters Schal und andere Kleider kann man in Secondhand- oder Caritas-Läden loswerden, Kleinmöbel und Einrichtungsgegenstände im Brockenhaus.

Schliesslich sei, für das wirklich Unverkäufliche, der Gang in die örtliche Kehrichtverbrennungsanlage empfohlen. Viele Gemeinden bieten Gratis-Gutscheine für die Entsorgung an. Sperrmüll in den Anlageschlund zu schmeissen hat nicht nur für Keller und Estrich, sondern auch für die Seele etwas Befreiendes.

Brockenhäuser & Entsorgung

Online-Auktionen

 
Tipps zum Verkauf via Internet

  • Schwere Möbel und Zerbrechliches mit dem Vermerk «muss abgeholt werden» verkaufen.
  • Einen möglichst tiefen Anfangspreis wählen. Das lockt mehr Käufer an.
  • Die Auktion an einem Wochenende auslaufen lassen.
  • Ware erst nach Bezahlung liefern.