Nein. Sie müssen die Wohnung erst am Dienstag nach Ostermontag zurückgeben, sofern im Mietvertrag nicht explizit etwas anderes steht. Gemäss Gesetz muss ein Mieter die Wohnung zwar spätestens am letzten Tag der Mietdauer zurückgeben. Fällt dieser Tag aber auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächstfolgenden Werktag.

In einigen Kantonen ist es üblich (insbesondere in den Kantonen AG, BE, GL, GR, SH, SZ, ZG und ZH), dass die Übergabe erst am Tag nach Mietende bis 12 Uhr zu erfolgen hat.

In anderen Kantonen (FR, NE, VD und VS) hat die Rückgabe der Wohnung üblicherweise bereits im Verlauf des Vormittags des letzten Tages der Mietdauer zu erfolgen.

Im Mietvertrag kann aber auch etwas anderes vereinbart werden. Die vertragliche Vereinbarung geht der gesetzlichen Regelung vor. Am besten sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter und lassen sich den Rückgabetermin schriftlich bestätigen.

Mieterschäden

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