Gibt es Zulagen für arbeitslose Eltern?
Ich bin arbeitslos, meine Frau ist Hausfrau, wir haben kleine Kinder. Mit dem Arbeitslosengeld werden mir keine Familienzulagen ausbezahlt. Ich habe doch Anspruch, oder?

Veröffentlicht am 10. Dezember 2025 - 10:09 Uhr

Ja, Arbeitslose können zum Arbeitslosengeld einen Zuschlag für die Familienzulagen erhalten. Altersmässig erfüllen Ihre Kinder die Voraussetzungen: Zulagen gibts grundsätzlich für Kinder bis zum 16. Geburtstag, bis zum 20., wenn sie nicht erwerbsfähig sind, oder bis 25 Jahre, wenn sie in Ausbildung sind.
Da weder Sie noch Ihre Frau mindestens 630 Franken brutto im Monat verdienen, kann keiner von Ihnen die Familienzulagen über den Arbeitgeber beziehen. Somit muss Ihnen die Arbeitslosenkasse zur Arbeitslosenentschädigung einen Zuschlag für die Familienzulagen ausrichten.
Achtung: Die Arbeitslosenkasse zahlt keine fixen Monatsbeträge, sondern einen Zuschlag pro Taggeld. Je nachdem, wie viel Taggelder Sie zugute haben, variiert der ausbezahlte Betrag von Monat zu Monat – genauso wie auch Ihre Arbeitslosenentschädigung.
Doch weshalb erhalten Sie keinen Zuschlag? Entweder ist der Arbeitslosenkasse ein Fehler unterlaufen. Oder Sie haben eine Frage im Antrag auf Arbeitslosenentschädigung falsch verstanden – das passiert vielen.
In Ziffer 4 des Formulars wurden Sie danach gefragt, ob Sie oder Ihre Frau gegenüber Kindern unterhaltspflichtig sind. Viele, die selbst mit ihren Kindern zusammenleben und keine Alimente zahlen, kreuzen an dieser Stelle fälschlicherweise «Nein» an. Die Folge: Die Arbeitslosenkasse zahlt keinen Zuschlag für die Familienzulagen, weil sie nichts von den Kindern weiss.
Aus dem gleichen Grund haben Sie wohl auch zu wenig Arbeitslosenentschädigung erhalten. Ihr Taggeldansatz sollte wegen der Kinder 80 statt nur 70 Prozent betragen. Wenden Sie sich an die zuständige Arbeitslosenkasse und reichen Sie allenfalls das Zusatzformular «Unterhaltspflicht gegenüber Kindern» nach. Nachzahlungen sind maximal für die letzten drei Monate möglich.
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