Sie haben Anspruch auf ein vollständiges Arbeitszeugnis, auch wenn Sie nur während der Probezeit für die Firma gearbeitet haben. Im Zeugnis muss stehen, wie Ihre Leistungen und Ihr Verhalten waren.

Klar ist dabei aber, dass das Arbeitszeugnis nicht sehr ausführlich ausfallen wird, weil Sie nur kurz für die Firma gearbeitet haben. Es wird Ihnen aber bei der Suche nach einem neuen Job helfen, wenn der Arbeitgeber Umstände wie eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen im Zeugnis erwähnt. Und natürlich auch, wie sehr er es bedauert, dass man Ihnen wieder kündigen musste.

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Nur wenn Angestellte das ausdrücklich wünschen, genügt auch eine blosse Arbeitsbestätigung. Diese beschränkt sich auf die Personalien und auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Regel deutet eine reine Arbeitsbestätigung für die Leserin oder den Leser aber eher auf einen Konflikt, mangelnde Leistung oder Fehlverhalten hin.

Ein Angestellter hat seinen Job gekündigt und persönliche Gegenstände in einen Karton verpackt. Das gilt es zu beachten, wenn Sie die Arbeitsstelle aufgeben.
Rechte bei Jobkündigung
Ob Sie selbst kündigen möchten oder unerwartet die Kündigung erhalten haben – jetzt ist Klarheit entscheidend. Die Tipps des Beobachters, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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