Wussten Sie, dass ein potenziell neuer Arbeitgeber nur mit Ihrer Einwilligung Referenzauskünfte einholen darf, weil er sonst gegen das Datenschutzgesetz verstösst? Oder dass die Zeugnis-Floskel «Sie hat sich stets bemüht» ein verdeckter Code für mangelhafte Leistung ist? Mit den beiden Newslettern zum Thema Jobverlust erhalten Sie genau die Hilfe, die Sie jetzt brauchen.

Wenn man den Job verliert, zieht Chaos ins Leben ein. Der neue Newsletter verschafft Ihnen Überblick – und gibt Ihnen ein Stück Sicherheit zurück. Sie wissen, was zu tun ist – Schritt für Schritt. Gleichzeitig erhalten Sie handfeste Tipps aus dem Beobachter-Beratungszentrum, erfahren lehrreiche Fallgeschichten und interessante Podcast-Empfehlungen – direkt in Ihre Mailbox.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Und jetzt? Die Newsletter holen Sie dort ab, wo Sie stehen:

  • Kündigung droht.
    Stimmt die Chemie mit der Chefin einfach nicht mehr? Oder überlegen Sie tausendfach, wie diese oder jene Reaktion zu deuten ist? Das Resultat: ein riesiger Stau im Kopf. Weil Sie wissen: So kann es nicht weitergehen. Aber wie stattdessen? Genau hier kommt unser neuer Newsletter ins Spiel. Sie erhalten konkrete Argumente fürs Mitarbeitergespräch, Unterstützung, wenn der Konflikt in Richtung Mobbing eskaliert, und das nötige juristische Wissen, wenn plötzlich die Kündigung droht. Eins nach dem anderen. Mit uns schaffen Sie das!

Mit diesem Beratungs-Newsletter gewinnen Sie Handlungsfähigkeit zurück. 

Schön portioniert in drei separaten Mails. 


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.

  • Kündigung erhalten.
    Ihnen fällt die Decke auf den Kopf, die Sorgen und Gedanken überschlagen sich. Denn Sie haben gerade ihren Job verloren. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der RAV-Anmeldung bis zum Einfordern des Arbeitszeugnisses.

Mit diesem Newsletter erhalten Sie genau die Hilfe, die Sie jetzt brauchen.

Schön portioniert in sechs separaten Mails. 


Wenn Sie diesen Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zum Datenschutz einverstanden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 17. Juni 2026 veröffentlicht.