Lehrling fräst sich wegen Handschuh den Unterarm kaputt – wer ist schuld?
Ein Lehrling verletzt sich an einer Fräsmaschine, weil sein Berufsbildner ihn nicht beaufsichtigt hat. Doch trägt der Lehrling selbst eine Mitschuld? Das Bundesgericht hat entschieden – der Beobachter ordnet ein.

Veröffentlicht am 21. Juli 2026 - 11:05 Uhr

Nach einem Unfall an einer Fräsmaschine landen ein Berufsbildner und sein Lehrling vor dem Bundesgericht (Symbolbild).
Anfang 2019 soll Polymechanik-Lehrling Remi Zorrino allein an einer Fräsmaschine in seinem Lehrbetrieb arbeiten. Zorrino, der eigentlich anders heisst, ist im ersten Lehrjahr und hat die Maschine erst einmal bedient – am Vortag, unter Aufsicht seines Berufsbildners. Dieser entscheidet, dass der Lehrling am nächsten Tag ohne Aufsicht an der Fräse arbeiten soll. Das darf eigentlich nicht sein: Niemand im ersten oder zweiten Polymechanik-Lehrjahr darf allein an eine Fräsmaschine. Das schreibt die Jugendarbeitsschutzverordnung des Arbeitsgesetzes vor.
Aber am 17. Januar 2019 überwacht weder sein Berufsbildner noch jemand anderes Zorrino, als er an der Fräsmaschine arbeitet. Niemand kann eingreifen, als die Fräse seinen linken Handschuh einzieht und seine linke Hand und seinen Unterarm mit mehreren Schnittwunden schwer verletzt.
Das Bezirksgericht Brugg verurteilt den Berufsbildner wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, denn während Zorrino sich verletzte, war er gar nicht im Betrieb. Doch der Berufsbildner legt beim Aargauer Obergericht Berufung ein: Zorrino soll gewusst haben, dass Handschuhe an der Fräsmaschine tabu sind. War der Lehrling fahrlässig? Hat er den Unfall mitverschuldet? Das Aargauer Obergericht urteilt: Nein. Weil der Berufsbildner seine Beschwerde weiterzog, ist der Fall vor dem Bundesgericht gelandet.
Lehrling mitschuldig
Das Bundesgericht stellt klar: Remi Zorrino trägt eine Mitschuld. Obwohl er behauptet, nichts vom Handschuhverbot gewusst zu haben, sieht das Bundesgericht dies anders. Aussagen anderer Lehrlinge und des Ausbildners belegen, dass Zorrino über die Regel informiert war. Sein Berufsbildner hatte ihn zuvor schon mehrfach auf Sicherheitsvorschriften hingewiesen. Der Lehrling hat sich also bewusst in Gefahr gebracht.
Trotzdem ist Zorrino nicht selbst für den Unfall verantwortlich: Weil er erst zum zweiten Mal überhaupt an der Fräse stand, war er extrem unerfahren. Als Lehrling im ersten Lehrjahr konnte er die Gefahren um die Fräsmaschine nicht richtig einschätzen.
Die Hauptverantwortung liegt somit nicht bei ihm. In seinem Urteil betont das Bundesgericht: Wer Jugendliche ausbildet, muss damit rechnen, dass sie Regeln vergessen oder missachten. Der Berufsbildner hätte Zorrino niemals allein an die Maschine lassen dürfen – und er hätte damit rechnen müssen, dass dieser die Handschuhe trägt, da er sie für andere Arbeiten im Betrieb regelmässig benutzte.
Teuer bezahlt
Der Unfall hat für beide Beteiligten schwerwiegende Folgen. Der Lehrling leidet an komplexen Verletzungen von Hand und Unterarm, sein Berufsbildner verliert das Gerichtsverfahren und wird wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.
Er muss eine Busse von 1500 Franken zahlen und die Gerichtskosten aller Instanzen tragen: 3000 Franken für das Bundesgericht, knapp 16’000 Franken für das Bezirksgericht und weitere 3000 Franken für das Obergericht. Zusätzlich erhält er eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 180 Franken und ist seinem Lehrling gegenüber schadenersatzpflichtig.
- Bundesgericht: Urteil 7B_1323/2024 vom 3. Juli 2026
- Arbeitsgesetz: Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5




