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Die Vermieterin korrigiert die Nebenkostenabrechnung nicht. Wie weiter?

Wenn die schriftliche Antwort der Vermieterin unbefriedigend ausfällt, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Unbefriedigend heisst: Die Begründung ist ungenügend, die Vermieterin verweigert die Einsicht in die Belege oder antwortet trotz Nachfassen nicht.

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Was ist die erste Möglichkeit?

Sie bezahlen nur den unbestrittenen Teilbetrag der Nebenkosten und warten ab, ob der Vermieter den Restbetrag auf dem Rechtsweg geltend macht. Grundsätzlich muss diejenige Partei tätig werden, die von der anderen Geld fordert.

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Achtung: Ein Vermieter kann in diesem Fall auch eine Betreibung einleiten, wenn er der Meinung ist, dass der Betrag geschuldet ist.

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Und wenn ich dazu nicht mutig genug bin?

Dann bezahlen Sie die gesamte Nachforderung unter Vorbehalt der Rückforderung, aber ohne Anerkennung der Schuld.

Das heisst: Schreiben Sie bei der Überweisung im Feld «Bemerkungen» Folgendes: «Ohne Anerkennung einer Schuld und unter Vorbehalt der Rückforderung».

Und: Fechten Sie mit diesem  Musterbrief  (Download, Word) gleichzeitig die Abrechnung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an. Das ist in der Regel besser, weil Sie bei unvollständiger Zahlung eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand riskieren.

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Was muss ich sonst noch beachten?

Mietzins und Akontobeiträge weiterzahlen! Auch wenn Sie verrechnen können, kann es ein böses Erwachen geben: Eine Kündigung wegen Zahlungsrückstand könnte von einem Gericht geschützt werden, wenn Sie zu viel verrechnet haben.

Mehr zum Thema Nebenkosten und noch viel mehr rund ums Mieten und Vermieten finden Sie im Beobachter-Ratgeber «Mietrecht».

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