Arbeitslos im Alter – bekomme ich mehr Taggelder?
Ich bin 61 und die Firma hat mir gekündigt. Komme ich bei der Arbeitslosenkasse besser weg als Jüngere?
Veröffentlicht am 3. Dezember 2025 - 09:36 Uhr

Sie haben tatsächlich einen gewissen Vorteil: In Ihrem Alter haben Sie eine verlängerte Rahmenfrist für den Leistungsbezug und erhalten erst noch mehr Taggelder.
Diese zwei Privilegien gegenüber Ihren jüngeren Arbeitskolleginnen und -kollegen geniessen Sie, weil Sie sich innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters als arbeitslos melden. In diesem Fall können Sie Taggelder innert einer Rahmenfrist von vier Jahren statt der üblichen zwei Jahre beziehen. Sie haben also länger Zeit, sich eine neue Stelle zu suchen.
Der normale Anspruch auf Taggelder berechnet sich nach der Anzahl Beitragsmonate bei der Arbeitslosenversicherung. Ab 22 Monaten sind es 520 Tage für Arbeitslose über 55.
Weil aber Ihre Rahmenfrist vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters eröffnet wird, haben Sie darüber hinaus noch zusätzliche 120 Taggelder zugute.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 25.9.2020 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.
Im Falle eines Jobverlusts und anschliessender Arbeitslosigkeit bezahlt die Arbeitslosenkasse eine Entschädigung in Form von Taggeldern aus, wenn man sich beim RAV anmeldet. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie nicht nur, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird, sondern wie Sie darüber hinaus versichert bleiben.
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