Sie haben tatsächlich einen gewissen Vorteil: In Ihrem Alter haben Sie eine verlängerte Rahmenfrist für den Leistungsbezug und erhalten erst noch mehr Taggelder.

Diese zwei Privilegien gegenüber Ihren jüngeren Arbeitskolleginnen und -kollegen geniessen Sie, weil Sie sich innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters als arbeitslos melden. In diesem Fall können Sie Taggelder innert einer Rahmenfrist von vier Jahren statt der üblichen zwei Jahre beziehen. Sie haben also länger Zeit, sich eine neue Stelle zu suchen.

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Der normale Anspruch auf Taggelder berechnet sich nach der Anzahl Beitragsmonate bei der Arbeitslosenversicherung. Ab 22 Monaten sind es 520 Tage für Arbeitslose über 55.

Weil aber Ihre Rahmenfrist vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters eröffnet wird, haben Sie darüber hinaus noch zusätzliche 120 Taggelder zugute.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 25.9.2020 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.

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