Das Arbeitszeugnis trägt grundsätzlich das Datum, an dem es ausgestellt wurde. Also das Datum jenes Tages, an dem die Chefin oder der Chef die Unterschrift unter das Dokument gesetzt hat.

Leider ist es nicht immer so, dass das Zeugnis per Ende des Arbeitsvertrags ausgehändigt wird. Das kann unter Umständen Ärger bringen – vor allem wenn Sie es für eine Stellensuche benötigen.

Verzögerungen kann es zum Beispiel auch geben, weil man sich über den Wortlaut uneins ist. Wenn Vertragsende und Ausstellungsdatum weit auseinanderliegen, kann das bei Personalverantwortlichen und potenziellen neuen Arbeitgebern Fragen aufwerfen.

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Für dieses Problem gibt es allerdings eine elegante Lösung: Die Vorgesetzte kann das Arbeitszeugnis zwar nicht rückdatieren. Bitten Sie sie aber darum, das Zeugnis mit dem Wort «per» auf das Ende des Vertrags auszustellen.

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Katharina Siegrist, Redaktorin
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