Das Arbeitszeugnis ist grundsätzlich auf den Tag datiert, an dem es ausgestellt wurde. Mit anderen Worten: auf dasjenige Datum, an dem die Chefin oder der Chef das Dokument unterschrieben hat.

Aber: Es kommt immer wieder vor, dass Angestellte am Ende des Vertragsverhältnisses noch kein Zeugnis bekommen. Das kann mühsam werden. Etwa, wenn sie sich bewerben wollen.

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Ein häufiger Grund für die Verspätung ist, dass sich die Parteien nicht über Formulierungen einigen können. 

Doch wenn Vertragsende und Ausstellungsdatum weit auseinanderliegen, kann das bei potenziellen neuen Arbeitgebern Fragen aufwerfen.

Für dieses Problem gibt es allerdings eine elegante Lösung: Die Vorgesetzte kann das Arbeitszeugnis zwar nicht rückdatieren. Bitten Sie sie aber darum, das Zeugnis mit dem Wort «per» auf das Ende des Vertrags auszustellen.

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