Fitnessstudio zieht weg – Geld zurück
Als sein Gym zügelt, verlangt ein Beobachter-Abonnent eine anteilige Kostenerstattung. Dank dem Beobachter erhält er sie auch.
Veröffentlicht am 29. August 2025 - 06:00 Uhr
Reto Knecht, der tatsächlich anders heisst, hatte sich viel vorgenommen: Bauchspeck weg, stramme Waden und etwas Kondition, um im Sommer im Alpstein wandern zu gehen. Darum löste er Anfang Jahr ein Fitnessabo. Den Mitgliederbeitrag zahlte er gleich für ein ganzes Jahr.
«Ehrlich gesagt, liess ich es schon im Frühling etwas schleifen», sagt er. Trotzdem: Er bleibt dran. Umso mehr ärgert es ihn, als er Mitte Jahr eine E-Mail der Inhaberin erhält. Das Fitnessstudio müsse seine Tore am derzeitigen Ort schliessen. Alle Mitglieder könnten aber am neuen Ort weiter trainieren.
Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten im Merkblatt «Rechtslage bei Fitnessabos» weitere Tipps, worauf sie beim Abschluss eines Vertrags mit einem Fitnessstudio achten können und was nach Auffassung von Rechtsexperten als «wichtiger Grund» gilt, um vorzeitig aus einem Fitnessvertrag aussteigen zu können.
Das Problem: Der neue Ort ist über zehn Kilometer entfernt. Keine Option für Knecht. «Ich will dort trainieren, wo ich wohne.»
Er fordert seinen Mitgliederbeitrag anteilsmässig zurück. Doch davon will die Inhaberin nichts wissen. Schliesslich habe er den Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen, und diese könne ihren Sitz immer wieder ändern.
Ist das so? Der 57-Jährige wendet sich an das Beratungszentrum des Beobachters. Ja, eine GmbH kann ihren Sitz ändern. Aber Mitglieder eines Fitnesscenters müssen bei Vertragsabschluss nicht davon ausgehen, dass sie plötzlich an einem anderen Ort trainieren sollen. Man kann sie dazu auch nicht zwingen.
Reto Knecht hakt nochmals nach. Mit Erfolg: Er erhält sein Geld anteilsmässig zurück.
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