Renate Zysset ist kein ungeduldiger Mensch – aber was zu viel ist, ist zu viel. Nachdem ihr Mann verstorben war, bat sie die Serafe um Rückerstattung der Radio- und Fernsehabgabe. Das Ehepaar hatte getrennte Wohnungen. Der Haushalt des Mannes wurde nach seinem Tod aufgelöst – ein hinreichender Grund, um die vorausgezahlte Serafe-Gebühr Serafe Das sollten Sie zur Gebühr wissen anteilsmässig zurückzuverlangen.

Das war im Jahr 2019. Auf zwei Briefe erhielt Renate Zysset schlicht keine Antwort. Zwei Jahre später schickte ihr die Serafe zwar plötzlich ein Formular, auf dem sie ihre Bankverbindung angeben sollte. Sie sandte es sofort ausgefüllt zurück – doch sie erhielt wiederum: weder eine Antwort noch Geld.

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Als Zysset dann hörte, dass die Serafe einen guten Jahresabschluss vorgelegt hatte, also mit Gewinn arbeitete, platzte ihr der Kragen. Sie erkundigte sich beim Beobachter-Beratungszentrum nach ihren Rechten. Die Expertin empfahl ihr, bei der Aufsichtsbehörde Bakom zu reklamieren, und mailte Zysset den direkten Link zum Online-Beschwerdeformular.

«Dann gings ruck, zuck», freut sich Zysset: Innert 72 Stunden erhielt sie den zu viel gezahlten Betrag zurück – nach mehr als drei Jahren Bemühungen. Ausserdem schickte ihr die Serafe ein langes Entschuldigungsschreiben: Der hohe Pendenzenberg und eine Verkettung unglücklicher Umstände hätten zu der Verzögerung geführt.

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Welche Daten fliessen von den Einwohnerkontrollen zur Serafe? Müssen auch Untermieter eine Abgabe zahlen? Und können Rechnungen künftig auch in Raten und mit welcher Frist bezahlt werden? Abonnenten des Beobachters erhalten weitere Infos dazu im Merkblatt «Radio- und Fernsehgebühr (Serafe)».

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