«Ich bin Christ und glaube an Wunder», sagt ein Beobachter-Abonnent. Er bezieht sich dabei auf eine Geschichte, die dank dem Beobachter positiv ausgegangen ist. Der Mann, nennen wir ihn Max Grau, ist Direktor einer christlichen NGO. Seine Angestellten arbeiten oft im Ausland. So auch eine Mitarbeiterin, die ab Ende 2024 in Spanien tätig ist und Kinderzulagen von der Schweizer Ausgleichskasse erhält.

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Auf Graus telefonische Nachfrage bestätigt die Kasse, dass der Betrag gleich hoch ist wie hier. Dieser Betrag steht auch auf der nächsten Abrechnung.

Doch als Grau das zweite Kind seiner Mitarbeiterin anmeldet, heisst es plötzlich, der Betrag werde an die Kaufkraft angepasst. Die Mutter habe nur zwei Drittel zugute – und müsse rund 1000 Franken zurückzahlen.

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«Ist da etwas zu machen?», fragt Grau das Beratungszentrum des Beobachters. «Ja», findet die Juristin und ermutigt ihn, es mit einem Erlassgesuch zu versuchen. Denn niemand hat eine Meldepflicht verletzt, und die Familie lebt knapp über dem Existenzminimum. Grau stellt das Gesuch – und die Behörde stellt fest, dass der Familie der volle Betrag zusteht.

Die Mutter muss das Geld nicht zurückzahlen. Zudem erhält sie auch für ihr zweites, in Spanien geborenes Kind den ganzen Betrag.

«Der Beobachter hat mir Mut gegeben, nicht aufzugeben», sagt Grau.

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